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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: Münchener Anwaltshandbuch Verwaltungsrecht
Johlen / Oerder (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Verwaltungsrecht, 4. Auflage, C.H. Beck 2017
von RA Florian Decker, Saarbrücken, November 2017

Das 2002 in erster Auflage erschienene Handbuch wird von seinen unverändert gebliebenen Herausgebern nun nach 15 Jahren in vierter Auflage vorgelegt. Seit der letzten Auflage 2012 sind fünf Jahre vergangen. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur haben sich verändert und waren zu berücksichtigen.

Das Werk ist unterteilt in vier große Teile (A bis D) die das Mandatsverhältnis im Verwaltungsrecht, die Mediation im Verwaltungsrecht, das besondere Verwaltungsrecht in der anwaltlichen Praxis und das Europarecht in der anwaltlichen Praxis betreffen. Der umfangreichste Teil ist jener mit dem Ordnungsbuchstaben C und betrifft das besondere Verwaltungsrecht. Teil C ist in 20 Paragraphen untergliedert, die sich mit verschiedenen Einzelrechtsgebieten des besonderen Verwaltungsrechts befassen, beginnend mit dem Abgabenrecht über das Baunachbarrecht, das Schulrecht, dass Bodenschutzrecht und das Asylrecht bis hin zum Wasserrecht.

Die Struktur des Werkes ist äußerst klar gewählt und so findet man schnell (und Geschwindigkeit ist in der praktischen Recherchetätigkeit in der Regel von großer Bedeutung) zu der gesuchten Stelle und den dort enthaltenen Ausführungen. Sollte die Gliederung selbst nicht weiterhelfen findet sich am Ende des Werkes ein, wie in dieser Art Handbücher gewohnt, recht umfangreiches Stichwortverzeichnis.

Die praktische Anlage des Werkes lässt sich auch darin erkennen, dass etwa nicht selten Aufzählungen verwendet werden. So etwa in § 14 ab Rn. 2, wenn es um die Materien des Gewerberechts geht. Ausgehend von der Gewerbeordnung erfolgt hier eine Aufzählung verschiedener Gewerbe vom Altenheim über den Darlehensvermittler zu den Heilberufen und Sachverständigen, bis hin zum Wohnungsvermittler ist in alphabetischer Form auf mehreren Seiten eine Liste derartiger Gewerbe abgedruckt. Darin werden – was dann von großer Relevanz für den recherchieren ist – jeweils die neben der Gewerbeordnung für das entsprechende Gewerbe relevanten Gesetzeswerke benannt. Die zentralen gewerbeordnungsrechtlichen Anforderungen werden dabei benannt. Die endgültige Antwort auf eine konkrete Rechtsfrage wird sich hier natürlich längst nicht immer finden. Jedenfalls aber wird ein sehr brauchbarer Rechercheansatz geliefert, der die weitergehende Arbeit stark zu beschleunigen geeignet ist.

Vor jedem Einzelkapitel ist sodann eine Feingliederung abgedruckt, die von einer wohl durchdachten Untergliederung zeugt. Nimmt mal als Beispiel einmal auf § 16 (Prüfungsrecht) in Teil C Bezug, so ist so erfolgen dort zunächst Ausführungen zur Zulassung und Ladung zur Prüfung. Sodann werden die Personen des Prüflings und des Prüfers angesprochen. Streitfragen um den Prüfungsstoff und die Durchführung der Prüfung, inklusive Protokoll, folgen. Sodann geht es um die Bewertung der Leistung und den Antwortspielraum sowie die Bewertungsskala und Bewertungsfehler. Es folgen Ausführungen verfahrensrechtlicher Art zum verwaltungsinternen Kontrollverfahren (Remonstration). Hernach wird auf die Neubewertung und auf den Rücktritt von einer Prüfung eingegangen. Auch Erläuterungen zu Sanktionsentscheidungen, Prüfungsentscheidungen, Akteneinsicht und Wiederholung der Prüfung sind vorhanden. Die Ausführungen sind dabei jeweils nicht von besonderem Umfang und wissenschaftlicher Tiefe geprägt. Das wäre aber auch von einem Handbuch dieser Form niemals zu erwarten und ist nur folgerichtig und zielführen. Denn das Ziel des Werkes ist es ja gerade - seiner Qualifikation als Handbuch folgend – dem Praktiker einen schnellen Zugriff auf das Rechtsgebiet und die relevanten Fragen nebst einem Ansatz zur Klärung er Fragen im konkreten Sachverhalt zu liefern.

Nicht mehr und nicht weniger werden hier geliefert. Will der Anwalt etwa erfahren, wie er einen Bewertungsfehler erkennt und was daraus abgeleitet werden kann, so findet er auf Seite 799 beginnend in knapper Folge Erläuterungen dazu wie der Begriff des Bewertungsfehler zu verstehen ist, wann ein erkannter Bewertungsfehler relevant ist, wie die Kausalitätsprüfung abzulaufen hat und wie es um den Rechtsschutz deswegen bestellt ist. Abschließend wird eine halbseitige Checkliste für Bewertungsfehler wiedergegeben, an der er sich „entlanghangeln“ kann.

Wir haben es hier also mit einem sehr „runden“ Werk zu tun. Wer mit verwaltungsrechtlichen Themen zu tun hat, insbesondere wenn dies vielleicht nicht täglich der Fall ist sondern nur ab und an vorkommt, der wird über ein derartiges Werk zum schnellen (Wieder-) Einstieg in ein Thema regelmäßig Gelegenheit haben froh zu sein. Mit 200 EUR ist das nur etwas mehr als 1.300 Seiten fassende Buch nun nicht eben billig, kann sich aber sicherlich bezahlt machen.
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