E-Mail-Marketing im Kontext mit der neuen EU-Datenschutz Grundverordnung
Neuer Fachbeitrag von RA Decker auf der CRM-EXPERT-SITE
Welche Auswirkung haben DSGVO und ePrivacyVO auf das E-Mail-Marketing? Bisher ergibt sich die Rechtslage zur Zulässigkeit von E-Mail-Werbung für den in Deutschland Werbenden aus dem nationalem Recht der BRD (§ 28 Abs. 3 – Abs. 4 BDSG und § 7 UWG).
Nun hat der EU Gesetzgeber durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorrangiges Gemeinschaftsrecht geschaffen, das die datenschutzrechtliche Situation auch für die E-Mail- Werbung verändert.Dieses vorrangige Gemeinschaftsrecht soll zeitnah, auch im Hinblick auf die bisher wettbewerbsrechtliche Komponente (§ 7 UWG), ergänzt werden durch die ePrivacy- Verordnung. EU-Verordnungen gelten direkt in allen Mitgliedsstaaten, müssen also nicht erst durch nationale Gesetze umgesetzt werden. Außerdem hat das EU-Recht Anwendungsvorrang vor nationalen Vorschriften.
Klar ist, dass die DSGVO die rechtliche Situation in Deutschland verändert. Das heißt, ab dem 25.05.2018 (flankiert vom BDSG-neu). Das gibt uns Anlass zu beleuchten, welche Auswirkungen dies auf das E-Mail-Marketing haben könnte.
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