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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: Das Arbeitnehmermandat
Weinmann / Götz Das Arbeitnehmermandat, 2.Auflage Nomos 2017
Von RAin Marion Andrae, Saarbrücken. November 2017

Neun Jahre nach der Erstauflage des Arbeitnehmermandats war die Neuauflage im Hinblick auf die zwischenzeitlichen Entwicklungen und gesetzlichen Neuregelungen im Arbeitsrecht längst überfällig. Die Konzeption des Werkes wurde beibehalten. Das Werk hat eine andere Zielsetzung als die bekannten und bewährten Kommentare, Handbücher und Formularsammlungen zum Arbeitsrecht. Es ist ein Handbuch für anwaltliche Praxis, welches bewusst und gezielt den Blick auf die Bearbeitung von Arbeitnehmermandaten gerichtet hat.

Die Neuauflage berücksichtigt die neueste Rechtsprechung zum Urlaubs-, Befristungs- und Kündigungsschutzrecht. Bei den gesetzlichen Neuregelungen hat das Mindestlohngesetz Einzug in Kapitel B, II. Geltendmachung von Geldforderungen gehalten. Daneben werden auch die Änderungen bei der Arbeitnehmerüberlassung und bei Werkverträgen dargestellt. Das handliche Buch, das knapp 370 Seiten umfasst, ist nach dem Willen der Autoren konzentriert und lässt Spezialmaterien, wie z.B. das Recht der betrieblichen Altersversorgung oder Arbeitnehmererfindungen bewusst unberücksichtigt. Im Interesse einer besseren Handhabung und Übersichtlichkeit in der Praxis werden Meinungsstreitigkeiten in den jeweiligen Kapiteln kompakt als zusammenfassende Hinweise vorangestellt und nur mit den wichtigsten Fußnoten versehen. Der Mitautor Dr. Christian Schild ist ausgeschieden. An seine Stelle ist Barbara Götz, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, getreten. Literatur und Rechtsprechung sind zum Stand 31.12.2016 berücksichtigt.

Das Werk gliedert sich nach wie vor in vier Hauptkapitel. Gegenstand des ersten Kapitels (A) ist die Beratung des Arbeitnehmers bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses und dessen vertragliche Ausgestaltung. Gemäß der Zielsetzung des Handbuchs liegt das Hauptaugenmerk auf der Beratung des Arbeitnehmers bei der Prüfung von Arbeitsvertragsklauseln. Beispielhaft sind hier Versetzungsklauseln, Regelungen zu Überstunden sowie Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte zu nennen.

Im Kapitel B geht es um die Ansprüche und Rechte des Arbeitnehmers im bestehenden Arbeitsverhältnis und zwar außergerichtlich wie gerichtlich. In diesem Zusammenhang gibt das Werk nützliche Hinweise, welche Daten und Angaben der Anwalt zur sachgerechten Mandatsbearbeitung unbedingt erheben sollte. Ein falsch bezeichneter Arbeitgeber kann etwa im Kündigungsschutzprozess wegen der Ausschlussfrist des § 4 KSchG zu großen Problemen und erheblichen Haftungsrisiken führen. Insbesondere bei der Darstellung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens enthält das Handbuch zahlreiche Formulierungsvorschläge und Musteranträge, die in die Prozessbearbeitung einfließen können. Daneben geben die Autoren praktisch wichtige Hinweise zur Darlegungs- und Beweislast. So stellt das BAG beispielsweise sehr hohe Schlüssigkeitsanforderungen an eine Feststellungsklage auf Eingruppierung. Des Weiteren erhält der Leser viele taktische Tipps zur Prozessführung. Schließlich behandelt Werk auch kurz Streitwerte, Kosten und Gebühren und den Umgang mit der Rechtschutzversicherung des Mandanten. Im Unterkapitel Geldforderungen werden die in Betracht kommenden Anspruchsarten für Vergütungs- und Ersatzansprüche des Arbeitnehmers übersichtlich dargestellt. Wichtig in diesem Zusammenhang sind auch die Themen Verfall- und Ausschlussfristen, Verjährung und Verwirkung, die ebenfalls veranschaulicht werden.

Das dritte Kapitel C beleuchtet das Mandat bei gefährdetem Bestand des Arbeitsverhältnisses. Hier erfährt der Leser Grundlegendes zur Beratung des Mandanten, der selbst kündigen will oder den Abschluss eines Aufhebungsvertrages anstrebt, aber auch Strategien zur Vermeidung einer Kündigung. Neben den verschiedenen Kündigungsarten werden in diesem Kapitel auch der Kündigungsschutzmöglichkeiten dargestellt.

Das abschließende Kapitel D befasst sich mit den Ansprüchen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hierbei werden insbesondere die Themenfelder Arbeitszeugnis und Arbeitspapiere sowie nachvertragliche Wettbewerbsverbote näher beleuchtet.

Die Darstellung ist sinnvoll gegliedert und sehr gut verständlich. Die Schwerpunktbildung orientiert sich an den praktisch wichtig Fallgestaltungen eines Arbeitnehmermandates. Das Werk wird nicht mit eher abseitigen, speziellen Rechtsfragen überfrachtet. Der besondere Blickwinkel, den Arbeitnehmer optimal zu beraten und zu vertreten zieht sich durch alle Kapitel, so dass das Werk seinem Anspruch auch voll und ganz gerecht wird.

Der Anwalt, der schwerpunktmäßig Arbeitnehmer im Arbeitsrecht berät oder beraten und vertreten will, bekommt mit diesem Handbuch ein nützliches Arbeitsmittel auf den Schreibtisch, das er in der täglichen anwaltlichen Praxis sinnvoll und gewinnbringend einsetzen kann. In Anbetracht der stetigen Entwicklung des Arbeitsrechts wäre es wünschenswert, die Leser auf die nächste Auflage nicht wieder neun Jahre warten zu lassen.

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