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Rechtsanwälte Andrae & Simmer

Rezension Öffentliches Recht: Gesamtes Medienrecht
Paschke / Berlit / Meyer, Gesamtes Medienrecht, 2. Auflage, Nomos 2012

Von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken
 
Aus der Nomos Reihe „Hamburger Kommentare“ (im Bücherregal erkennbar durch ihre grau-blaue Einbindung) legen zum Beginn des Jahres 2012 Paschke, Berlit und Meyer die 2. Auflage des 2008 in 1. Auflage erschienenen Sammelkommentars vor.
Die Autoren haben es sich hier zur Aufgabe gemacht, einen „medienübergreifenden Kommentar“ für die Nutzung in der Praxis zu schaffen. Enthielt schon die 1. Auflage elf Teile, die der Konstruktion des Kommentars entsprechend jeweils einen bestimmten Regelungsbereich, der das Medienrecht betrifft, nicht aber jeweils ein ganzes Gesetz enthält, so wurde das Werk in der 2. Auflage noch weiter ausgebaut und vertieft. Dies geschah nach Aussage der Autoren nicht zuletzt aufgrund verschiedentlicher Anregungen von Lesern des ersten Werkes und betrifft unter anderem die Ausführungen zum Domainrecht und zum medienaffinen Datenschutzrecht. Auch die 2. Auflage umfasst elf Teile und beschäftigt sich in diesen mit dem Medienverfassungs- und Europarecht, Medienkartell- und Regulierungsrecht, Medienwettbewerbsrecht, Medienzivilrecht, Medienhandelsrecht, gewerblicher Rechtschutz und Urheberrecht, Medienarbeitsrecht, Medienordnungs- und -aufsichtsrecht, Datenschutzrecht, Jugendmedienschutz und mit dem Medienstrafrecht und Medienstrafverfahrensrecht.
Jeder der elf Teile birgt sodann mehrere Kapitel und diese Kapitel wiederum Unterabschnitte die allesamt mit gut verständlichen und einordenbaren Überschriften versehen sind. Es werden also nicht einfach alle Gesetze, die einen Medienbezug haben, sozusagen durchkommentiert wie man dies aus klassischen Kommentarwerken kennt. Vielmehr treffen die Autoren jeweils eine Auswahl der augenscheinlich in der Tat relevantesten Themen aus z. B. dem Bereich des Datenschutzrechtes mit Bezug zum Medienrecht und erläutern in Manier eines Praktiker-Handbuches die Grundsätze und zentralen Urteile zum Thema. Beispielsweise findet sich hier das zuletzt und aktuell immer noch höchst umstrittene Thema der Vorratsdatenspeicherung anhand des BVerfG-Urteils diskutiert (siehe S. 1546), in dem die damaligen §§ 113a, 113b TKG und 100g Abs.1 Satz 1 StPO für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurden, was die immer noch andauernde Diskussion befeuerte, ob in Deutschland eine Regelung zur halbjährlichen Speicherung, wie sie der EU-Gesetzgeber vorsieht, überhaupt möglich ist. Das Urteil wird benannt, in den Kontext eingebunden, zitiert, aber inhaltlich nicht vollständig aufgearbeitet.
Zusätzlich findet sich zum Beispiel in Teil 9 zum Datenschutzrecht eine Übersicht über die Novellierungen des dem Rechtsbereich als Grundlage dienenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beginnend (und also angenehm weit zurückreichend) mit der Fassung von 1990 bis zu den aktuellsten drei Reformen aus 2009 (siehe S. 1544 ff.). Es werden allgemeine Grundsätze dargestellt und in den medienrechtlichen Kontext einbezogen. So finden sich z. B. sehr schön nachvollziehbare und durch Schaubilder einprägsam gemachte Darstellungen zu den Erlaubnistatbeständen des BDSG, die von den Autoren als Quintas dargestellt werden (siehe S. 1555 f.: Spezialvorschrift, Allgemeinzugängliche Quelle, Rechtsgeschäft(sähnlich), Überwiegendes Interesse, Einwilligung).
Umgekehrt ist festzustellen, dass das Werk zwar als Kommentar bezeichnet wird, eine Einzelkommentatur zu konkreten Normen dagegen gerade nicht dem durchgängigen Aufbau entspricht. Normen werden – in der Art eines Handbuchs oder Lehrbuchs, im Kontext aufgegriffen und entsprechend gewürdigt und ausdefiniert. In manchen Abschnitten wählen die Autoren allerdings einen klassischeren Aufbau und stellen, wie z. B. ab Seite 738 im 3. Teil (Medienwettbewerbsrecht) Einzelnormen aus den relevanten Gesetzen (z. B. §§ 1 bis 7 UWG, §§ 7 bis 8a, 43 bis 46a und 63 RStV usw.) vor, indem diese zumindest Auszugsweise wiedergegeben und „klassisch“ kommentiert werden.
Umfang und Abmessungen des Werkes entsprechen dem üblichen Kurzkommentarformat. Die Schriftgröße ist im Gegensatz zu anderen Vertretern der Zunft (wie z. B. „Der Palandt“) angenehm groß gewählt. Die Sätze sind auch nicht von Abkürzungen übersäht oder von Fußnoten zersetzt. Die vielen, zielführenden Verweise auf Gerichtsentscheidungen und sonstige Fundstellen sind im Text an den geeigneten Stellen eingepflegt. Nach Einschätzung des Verfassers ist die Themenauswahl aus den abgedeckten Teilrechtsgebieten durchaus vollständig zu nennen. Auf den etwa 1.700 Seiten bietet das Buch daher für den Ladenpreis von 189,00 € eine große Fülle an ziel- und weiterführenden Informationen für den Praktiker. Der Aufbau erlaubt es auch, sich anhand des Kommentars in ein Teilrechtsgebiet kurz und schnell einzulesen und die nötigen Anregungen zu erhalten. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist durchaus als gut und das Werk insgesamt als gelungen zu bezeichnen. Man darf damit rechnen, dass der Hamburger Kommentar zum Gesamten Medienrecht sich einen festen Rang als „Standardwerk“ erwerben und noch in einigen Folgeauflagen erscheinen wird.
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