RAe Andrae & Simmer GbR
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken
Tel. 0681/38943-0
Fax 0681/373916
Rechtsanwälte Andrae & Simmer

Rezension: Das besondere elektronische Anwaltspostfach
Jungbauer / Jungbauer, Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und der ERV, 1. Auflage, Anwaltverlag 2015
Von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken, April 2016

Zum 1.1.2016 sollte es kommen, das zuvor bereits umfangreich diskutierte „besondere elektronische Anwaltspostfach“, kurz beA. Schon seit vielen Jahren wird allseits prophezeit, dass Anwälte und Gerichte den Weg in das digitale Zeitalter finden müssen, nachdem man sich zuvor über etwa drei Jahrzehnte hinweg langsam aber sicher von der Schreibmaschine als Arbeitsmittel der Wahl gelöst hatte. Der Gesetzgeber ebnete durch verschiedene legislative Maßnahmen den Weg für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) immer weiter. Die Organe der Rechtspflege sind inzwischen nahezu flächendeckend mit Computern und Internetanschlüssen ausgerüstet. Es schien daher zuletzt so, als sei nun alles für den „giant leap“ in den digitalen Rechtsstreit bereit. Allein, ganz so einfach scheint die Sache nicht zu sein. Der Starttermin wurde kurz vor Jahresende 2015 auf unbestimmte Zeit verschoben.

Gleichwohl werden sich alle Beteiligten bereits jetzt mit dem Thema befassen können und müssen. Es müssen die technischen Voraussetzungen durch die Beschaffung von Kartenlesegeräten und Signaturkarten vervollständigt werden. Zudem werden Kanzleiabläufe umzustrukturieren sein. Spätestens seit dem vergangenen Jahr 2015 ist die Diskussion, wie dies zu bewerkstelligen wäre, in vollem Gange. Durch den späteren Starttermin hat sich die Situation insofern kaum verändert, allenfalls zeitlich etwas entspannt. Die in dem vorliegenden Werk besprochenen Themen werden aber auch zum späteren Starttermin noch genauso interessant sein wie bereits jetzt.

Konkret befasst sich das Werk in einem ersten Abschnitt mit dem elektronischen Rechtsverkehr als solchem, seiner gesetzlichen Grundlage, den vorgesehenen Rechtswegen, dem Zeitplan der Einführung und den Aufgaben von Bundesnetzagentur und Bundesrechtsanwaltskammer. Im zweiten Abschnitt werden gesetzliche und technische Ausführungen zu Signaturen gemacht. § 3 befasst sich mit der Abwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs. Es folgen sodann Unterabschnitte zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach, sowie dazu, wie heute und künftig Schriftsätze bei Gericht eingereicht werden, zur Frage der Gültigkeit der qualifizierten elektronischen Signatur, zum Thema des Anspruchs auf Herausgabe der Signatur, dazu wie in Zukunft Schriftsatz-Anlagen gehandhabt werden müssen, wie wir mit Empfangsbekenntnissen umgehen und wo der Unterschied zur Zugangsbestätigung liegt. Ein eigener Abschnitt ist auch technischen Fragen und Dateiformaten gewidmet, eine weitere Abteilung beschäftigt sich allein mit der Erforderlichkeit einheitlicher Dokumentenformate. Die Frage einer Nutzungspflicht für das Schutzschriften-Register wird ebenfalls eigens behandelt. Gegen Ende finden sich sodann noch einmal drei größere Kapitel zum rechtssicheren Scannen, zum Wiedereinsetzungsantrag und zur Fristenrechtsprechung. Das Werk schließt ab mit einem Wörterbuch, einer Checkliste zum beA, einer Übersicht über in diesem Bereich interessante Internetseiten und einem Stichwortverzeichnis.

Die Art und Weise der Darstellung soll anhand § 15 zur Fristenrechtsprechung aufgezeigt werden. Das Kapitel erstreckt sich über die Seiten 141-159 und befasst sich mit genau den Problemen, die alle Anwälte im Zusammenhang mit der Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs umtreiben wird oder jedenfalls umtreiben sollte, nämlich mit den Fragen rund um das Thema, wie genau die Büroorganisation aussehen muss, um auch in Zukunft die Einhaltung der Fristen zu gewährleisten. Es wird hier zunächst auf etwa zwei Seiten die allgemeine Rechtsprechung zusammengefasst, wie sie sich in den Zeiten des nicht elektronischen Rechtsverkehrs entwickelt hat. Die/der „geschulte, als zuverlässig erprobte und sorgfältig überwachte Fachangestellte“ und die dazu ergangene Rechtsprechung werden kurz zusammengefasst, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Die Brücke zum elektronischen Rechtsverkehr wird dann über die Darstellung der Rechtsprechung zur Einreichung von Schriftsätzen per Telefax und Computer Fax geschlagen. Es wird ausgeführt zu dem bereits in vielen Kanzleien etablierten EDV-Fristen-Kalender, der natürlich ebenso Teil des elektronischen Rechtsverkehrs ist wie das besondere elektronische Anwaltspostfach. Sodann steigt man weiter in „die Spezialitäten“ ein, indem Ausführungen zur Unterschriftsqualität bei schriftlicher oder elektronischer Einreichung gemacht werden. Ein längerer Abschnitt befasst sich sodann auch mit der Frage, inwiefern die Einreichung per E-Mail als PDF Dokument mit eingescannter Unterschrift Formvorschriften genügen kann. Auch wenn dies nach der Erfahrung dies Rezensenten in der Praxis bisher wohl nur in Ausnahmefällen einer Beurteilung zugänglich gemacht wurde, da in der Regel noch mit Post und Fax operiert wird, gerade um fristwahrende Schriftsätze zu versenden, gibt es doch gleichwohl schon einige Rechtsprechung zum Thema, sogar solche des Bundesgerichtshofs. Diese wird in dem Abschnitt besprochen.

Die Darstellung ist in jedem Falle sehr praxisnah, gut verständlich und greift viele Fragen, die sich der Anwalt im täglichen Umgang mit den neuen elektronischen Arbeitsmitteln stellt, zumindest auf, auch wenn diese nicht immer abschließend besprochen werden. Es sind dem Büchlein sicherlich zu den allermeisten dieser Fragestellungen wenigstens Anregungen zu entnehmen. Gerade wenn nun also der Abschied von der Papierakte und dem postalisch geführten Rechtsstreit immer näher rückt, werden diese Fragen immer häufiger auftreten und eine Anleitung zu deren Beantwortung tut Not. Das vorliegende Werk stellt insofern einen wichtigen Beitrag zu einer sich hieraus derzeit neu entwickelnden Literaturgattung dar. Die verlangten 34 EUR Kaufpreis sind für das Werk sicherlich nicht schlecht investiert.
×

Nachricht

Auf dieser Website sind Cookies aktuell deaktiviert

Diese Website kann Cookies zur Authentifizierung, Navigation und für andere Funktionen nutzen und somit das interaktive Erlebnis verbessern.
Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, stimmen Sie bitte nachfolgend der Nutzung von Cookies zu.

zu unserer Datenschutzerklärung

Sie haben den Einsatz von Cookies ausdrücklich abgelehnt.
Diese Entscheidung können Sie nachfolgend widerrufen und dem Einsatz von Cookies zustimmen.