RAe Andrae & Simmer GbR
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken
Tel. 0681/38943-0
Fax 0681/373916
Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: Wettbewerbsprozessrecht
Danckwerts / Papenhausen / Scholz / Tavanti, Wettbewerbsprozessrecht, 1. Auflage, C.H. Beck 2016
Von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken, Oktober 2016

Die Autoren knüpfen als Anlass für die „Errichtung“ ihres Werkes an die Erkenntnis an, dass Rechtsstreitigkeiten im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Wettbewerbsrecht, zwar grundsätzlich nach den Regeln der Zivilprozessordnung geführt werden, aber über die Jahre in der Rechtsprechung viele Besonderheiten entwickelt wurden, die der in diesem Bereich tätige Rechtsanwalt kennen muss, um nicht fehlerhaft zu handeln. Das Werk hat seinem Vorwort nach den Zweck verfolgt, die eigenen praktischen Erfahrungen der Autoren insbesondere für den Nichtspezialisten nutzbar zu machen.

Das Werk ist sozusagen chronologisch aufgebaut, befasst sich zunächst mit dem außergerichtlichen Vorgehen, sodann mit der Vorbereitung des gerichtlichen Verfahrens dann in einem eigenen Teil mit der einstweiligen Verfügung. Es folgt ein Teil, der sich ausschließlich mit der Formulierung der Klageanträge für Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Beseitigung, Feststellung und Gewinnabschöpfung befasst. Hieran schließen sich mehrseitige Ausführungen zum so genannten Aufhebungsverfahren (betreffend einstweilige Verfügungen) an. Ab Seite 303 befasst sich das Werk sodann mit der Vollstreckung und den Kosten; dort nicht zuletzt auch umfangreich mit dem Thema „Streitwert“. Alle praktisch relevanten Themen sind von dem Werk abgedeckt. Aufgrund dessen Kürze sind die Darstellungen knapp aber eben auch übersichtlich und so für den ersten Zugriff geeignet. Das Werk hält sich mit Fußnoten zurück, verweist in der Regel nur auf wirklich zentrale Rechtsprechung und ansonsten im Wesentlichen auf Kommentarwerke. So lässt sich die Recherche gut beginnen und mit Zuhilfenahme der gängigen Kommentare etwa zum UWG rasch zu Ende führen.

Die Autoren selbst verweisen als besonderes Schmankerl des Werkes auf die Checkliste zum Rechtsmissbrauch in den Rn. 478-587. Und in der Tat, der schwer zu fassende § 8 Abs. 4 UWG, der den Sachbearbeitern wie den Mandanten stets „im Hinterkopf herumschwirrt“, wenn es um die so genannten Massenabmahnungen u.Ä. geht, wird hier sehr gut aufbereitet. Das Argument wird in der außergerichtlichen Praxis oft angeführt. Es ist allerdings zu beobachten, dass die wenigsten Sachbearbeiter einen wirklichen Zugriff auf die Regelung gefunden haben. Eben diesen Zugriff wird das Werk mit seiner Checkliste hier in der Tat recht gut vermitteln können. Es wurden die in der Rechtsprechung (an dieser Stelle dann auch mit durchgehenden, umfänglichen Zitaten insbesondere obergerichtlicher Rechtsprechung) hierzu entwickelten Kriterien von den Autoren aufgeführt und nicht nur in Form einer Checkliste stichwortartig benannt sondern auch erläutert, was die Gerichte darunter verstanden wissen wollten. Es werden dabei auch höchst streitige Missbrauchskriterien besprochen. So zum Beispiel (vergleiche Rn. 498) der Einwand der „schmutzigen Hände“ (unclean hands), der nach wohl herrschender Meinung im deutschen Recht so nicht existiert. Allerdings differenziert das Werk sehr genau nach den Kriterien, die die obergerichtliche Rechtsprechung hierzu aufgestellt hat und erläutert auch, dass und warum einige Oberlandesgerichte für manche Situationen den Einwand ggf. dann doch gelten lassen wollen. Nicht in jedem Kommentarwerk, wird man dieses Thema so genau und ausdifferenziert beschrieben vorfinden.

Trotz seiner Kürze stellt das Werk also ein gutes Handbuch mit einigen brauchbaren Formulierungsmustern dar. Das Werk erschien 2016 zum ersten Mal, bietet insofern aber durchaus Potenzial für eine Fortsetzung. Zwar schließt es nun nicht gerade eine veritable Lücke in der bereits vorhandenen Literatur, bietet aber einen teilweise neuen Blick auf die Dinge, der in der Tat insbesondere dem Nichtspezialisten aber auch dem in diesem Rechtsgebiet erfahrenen Juristen für einen schnellen Blick und die rasche Recherche dienlich sein kann. Man mag sich durchaus überlegen, ob man sich für 79 EUR die knapp 400 Seiten als Ergänzung zur bestehenden (Kommentar-)Literatur gönnt.
×

Nachricht

Auf dieser Website sind Cookies aktuell deaktiviert

Diese Website kann Cookies zur Authentifizierung, Navigation und für andere Funktionen nutzen und somit das interaktive Erlebnis verbessern.
Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, stimmen Sie bitte nachfolgend der Nutzung von Cookies zu.

zu unserer Datenschutzerklärung

Sie haben den Einsatz von Cookies ausdrücklich abgelehnt.
Diese Entscheidung können Sie nachfolgend widerrufen und dem Einsatz von Cookies zustimmen.