RAe Andrae & Simmer GbR
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken
Tel. 0681/38943-0
Fax 0681/373916
Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: Münchener Anwaltshandbuch Urheber- und Medienrecht
Raue / Hegemann, Münchner Anwaltshandbuch Urheber- und Medienrecht, 2. Auflage, C.H. Beck 2017
Von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken, August 2017

Auf Basis der berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte betreffend die Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht wurde das vorliegende Handbuch erstmals 2010 herausgegeben und nun aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten, erheblichen gesetzgeberischen Änderungen und umfangreichen neuen Rechtsprechung endlich in überarbeiteter, zweiter Auflage veröffentlicht. Die Rechtsentwicklung wurde nunmehr bis inklusive April 2017 berücksichtigt.

Das Werk enthält Abschnitte zum Urheberrecht in Urhebervertragsrecht, zum Verlagsrecht, zum Musikrecht, zum Film- und Reisevertragsrecht, zum Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung, zum Rundfunkrecht, zum Jugendmedienschutz, zu dem Marken-, wettbewerbsrechtlichen und gewerberechtlichen Bezügen und zum Titelschutz, zu den Grundzügen des Telemedien- und Telekommunikationsrechts, zu Social Media, zum Recht der Kulturförderung und den steuerrechtlichen Aspekten von Kulturveranstaltungen, zum Arbeits- und Sozialrecht im Sinne des Medienarbeitsrechts sowie zum einschlägigen Verfahrensrecht.

Alle Teilabschnitte verfügen über ein vorangestelltes, fein unterteiltes Inhaltsverzeichnis welches zusammen mit dem umfangreichen Sachwortverzeichnis am Ende des Werkes die insgesamt etwa 1200 Seiten des Buches gut durchsuchbar gestaltet. Das Schriftbild ist übersichtlich, von Hervorhebungen und klaren Überschriften durchsetzt. Die Fußnoten sind ans untere Seitenende verbannt und zergliedern somit den Text nicht (wie bei anderen Werken zu beobachten) bis zur Unleserlichkeit. Das Werk ist deshalb sehr angenehm zu lesen und der Inhalt ist schnell zu erfassen, was einem Praxishandbuch sehr zu pass kommt. Dem wird weiter Vortrieb dadurch geleistet, dass verschiedene Checklisten und Praxistipps grafisch durch entsprechende Hinterlegung aus dem Text hervorgehoben werden. Teils wird der Inhalt auch durch die Verwendung von Grafiken bzw. schematischen Darstellungen (zum Beispiel betreffend die Übertragungswege im Rahmen des Rundfunkrechts, Seite 562) befördert und vereinfacht.

Auch inhaltlich ist kaum etwas am vorliegenden Werk auszusetzen. Selbst das noch junge Rechtsgebiet der Social Media wird im Teil J, § 31 abgedeckt. Das Kapitel ist zwar mit 85 Randnummern noch recht kurz, enthält aber in der Tat bereits vollständig die aus Sicht des Rezensenten für die Praxis bisher wesentlich geworden Fragen. Insbesondere wird zum Beispiel angesprochen, wie es sich mit dem Verlinken, Embedden, Teilen und Empfehlen fremder Inhalte verhält. Auch die im Rahmen des Wettbewerbsrechtes „hochgekochte“ Frage zur Notwendigkeit der Verwendung von Impressen auf gewerblichen Facebook Seiten wird (insoweit auf Seite 973 zu finden) angesprochen und unter Verweisung auf die beiden wesentlichen Entscheidungen des LG Aschaffenburg und des OLG Düsseldorf aufgearbeitet. Zudem wird an gleicher Stelle die Rechtslage zu den in der Presse weniger intensiv besprochenen aber natürlich ebenso relevanten Plattformen Google +, Twitter, Xing und LinkedIn im gleichen Absatz auseinandergesetzt. Selbst die überraschend streitig gewordene Frage, ob ein Rechtsanwalt auf Xing ein Impressum benötigt bzw. ob in dessen Fehlen ein Wettbewerbsverstoß liege (LG München I: NEIN, LG Stuttgart: JA), wird dargestellt.

Trotz der Vielzahl an abzuarbeitenden Themen und trotz der vergleichsweise wenigen 1200 Seiten des Werkes ist eine große Detailtiefe gewährleistet, wenngleich natürlich das Handbuch – was man von einem Handbuch aber auch nicht erwartet – sich nicht in dogmatischen Auseinandersetzungen ergeht sondern vornehmlich Feststellungen trifft und auf die wesentlichen Quellen hinweist. Genau das erwartet ein Anwalt von einem Handbuch, genau dies findet er im vorliegenden Werk.

Wer im Urheber- und Medienrecht tätig ist, wird gut daran tun, ein Werk dieses Zuschnitts vorzuhalten. 179 EUR sind für den vorliegend, vorgefundenen Inhalt sicher nicht zu viel. Preis und Leistung stehen vorliegend nach Auffassung des Rezensenten in einem sehr guten Verhältnis zueinander.
×

Nachricht

Auf dieser Website sind Cookies aktuell deaktiviert

Diese Website kann Cookies zur Authentifizierung, Navigation und für andere Funktionen nutzen und somit das interaktive Erlebnis verbessern.
Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, stimmen Sie bitte nachfolgend der Nutzung von Cookies zu.

zu unserer Datenschutzerklärung

Sie haben den Einsatz von Cookies ausdrücklich abgelehnt.
Diese Entscheidung können Sie nachfolgend widerrufen und dem Einsatz von Cookies zustimmen.