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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension Zivilrecht: Kommentiertes Prozessformularbuch
Saenger / Ullrich / Siebert [Hrsg.], ZPO – Kommentiertes Prozessformularbuch mit Familienverfahren und ZVG, 2. Auflage, Nomos 2012 
Von RA Florian Decker, Saarbrücken
 
Das Werk ist eines aus einer Reihe von Werken zur ZPO bzw. zum Zivilprozess an sich, die unter dem führenden Namen „Saenger“ im Nomos Verlag erschienen sind. Neben dem kommentierten Prozessformularbuch zum Zwangsvollstreckungsrecht und dem Handkommentar zur ZPO schließt das Werk in der Tat eine Lücke in der bisher zur ZPO für die Praxis erhältlichen Literatur. Schon die erste Auflage 2009 zeichnete sich hier durch einen wirklich innovativen Ansatz aus, indem die prozessualen Rechtsnormen der ZPO mit den jeweils notwendigen Formularen verknüpft werden. Der Ansatz ist so innovativ wie einfach und zweckmäßig. Das Werk geht die §§ 1 bis 1109 der ZPO, die §§ 1 bis 484 des FamFG, die §§ 1 bis 201 des GVG und neuerdings, in der 2. Auflage hinzugekommen, auch die §§ 1 bis 186 des ZVG, einen nach dem anderen durch.

So findet man auch ohne Bemühen des alphabetischen Musterverzeichnisses zu Beginn des Buches oder des Stichwortverzeichnisses zum Ende des Buches ohne Weiteres allein über Kenntnis der angesprochenen Rechtsnormen das passende Muster. Mit Kenntnis der „Hausnummer“ finden sich sogleich der Text der Vorschrift, einige allgemeine Erläuterungen zu deren Funktion und Inhalt und vor allem das/die passende Formular/e. Sind z.B. der Anwalt oder auch der Richter vor die Frage gestellt, ob und unter welchen Voraussetzungen Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO beantragt oder gewährt werden muss, so muss lediglich die Vorschrift anhand der Kopfzeile des Buches aufgefunden werden und schon kann der selbsterklärende Text der Norm rekapituliert werden. Reicht dies nicht aus, finden beide Prozessbeteiligten in Anmerkungen und Formularen die gesuchte Unterstützung. Es ist unter Abteilung A. die anwaltliche Sicht zum Vollstreckungsschutz beschrieben und mit einem Muster versehen und unter B. die gerichtliche Seite dargestellt.

Das zudem vorhandene Stichwortverzeichnis ist indes natürlich ebenfalls nicht vergebens eingefügt worden. Ist dem Nutzer nämlich einmal die passende Norm nicht, sehr wohl aber das passende Stichwort bekannt, kommt er auf diese Weise ebenso schnell ans Ziel. Wenn der Anwalt beispielsweise eine Terminsverlegung beantragen möchte, ihm aber entfallen ist, dass er die Konditionen derselben in § 227 ZPO nachschlagen kann, findet er unter „Terminsverlegung“ zuverlässig den passenden Verweis und bei Nachschlagen des Verweises wiederum eine sehr hilfreiche Darstellung zum Thema. Es ist dabei ein Muster für einen Terminsverlegungsantrag des Anwaltes mit einer „Standardbegründung“ ebenso enthalten wie eines zur reinen Terminsaufhebung. Sogar ein Muster für den Terminsänderungsantrag in sogenannten „Sommersachen“ nach § 227 Abs. 3 ZPO ist enthalten. Es findet sich auch die Erläuterung für die Existenz dieser Vorschrift als Überbleibsel der zwischenzeitlich abgeschafften Gerichtsferien vom 01.07. bis 31.08. eines Jahres.

Nicht zuletzt kann für jene, die weder Vorschrift noch Stichwort zu einer Thematik kennen aber wissen was sie tun wollen, z.B. die Ergänzung eines Urteils erreichen, dadurch gedient, dass ein alphabetisches Musterverzeichnis zu Beginn des Buches im Anschluss an das Inhaltsverzeichnis dargestellt wird. Der Zugriff mag hier im Einzelfall auch einmal schneller als über die Stichwortsuche gelingen.

Im Übrigen ist zu dem Werk nur noch zu sagen, dass es mit seinen knapp 2.500 Seiten, gemessen an seinem Inhalt in absolut einwandfreier Relation zum Preis von 128,00 € steht und eine wertvolle Ergänzung für jeden Bücherschrank, sei es der des Richters oder der des Anwalts, darstellt. Eine klare Empfehlung muss hier ausgesprochen werden.
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