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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: ZPO
Münchener Kommentar, Zivilprozessordnung, Bd. 3, 5. Auflage, C.H. Beck 2017
Von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken, März 2018

Auch den dritten und letzten Band des Großkommentars zur Zivilprozessordnung legt der Beck-Verlag nunmehr in fünfter Auflage vor. Dieser beschäftigt sich, insoweit nahtlos anschließend an die vorhergehenden Bände, mit den noch verbleibenden Paragraphen der ZPO (§§ 946-1117) sowie mit EGZPO, GVG, EGGVG, UKlaG und im Zuge dessen, neben dem nationalen Zivilprozessrecht auch mit dem internationalen/europäischen Zivilprozessrecht. In Themenbereichen gesprochen, finden sich in dem Band also die Regeln der Zwangsvollstreckung und des schiedsrichterlichen Verfahrens sowie der justiziellen Zusammenarbeit in der Europäischen Union sowie die Vorschriften der genannten Nebengesetze kommentiert wieder.

Die Vorgehensweise im Rahmen der einzelnen Kommentierungen entspricht im Wesentlichen derjenigen, die aus den ersten beiden Bänden schon bekannt ist und die auch in den allermeisten anderen deutschen Gesetzeskommentaren üblich ist. Es wird jeweils zunächst der Text der Normen wiedergegeben. Darauf folgt ein Inhaltsverzeichnis betreffend die jeweilige Kommentierung. Die sich daran anschließende Kommentierung richtet sich im Aufbau jeweils an den enthaltenen Tatbestandsmerkmalen aus und nimmt auf die Absätze und Sätze des Normentextes Bezug. Das Schriftbild ist angenehm und mit drucktechnischen Hervorhebungen versehen, so dass ein vergleichsweise zügiges Erfassen des umfangreichen Inhaltes ermöglicht wird. Die Quellenverweise sind in einen Fußnotenapparat ausgelagert und stören daher nicht den Lesefluss.

Wie in der Reihe der Münchner Kommentare auch an anderer Stelle geübt, werden zum Hintergrund einzelner Vorschriften gehörende Normen aus anderen Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien, mitunter in die Kommentierung einer Norm inkorporiert und/oder als Anhang dazu präsentiert. So finden wir etwa eine Wiedergabe der Verordnung des europäischen Parlaments zur Einführung eines Verfahrens für einen europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung (655/2014/EU) sowie eine Kommentierung ihrer einzelnen Artikel im Anhang zu den §§ 946-959 ZPO. Dies insoweit passend, als dass die §§ 946-959 ZPO die nationalen Regeln zur Kontenpfändung enthalten und im § 954 ZPO der Anknüpfungspunkt zu 655/2014/EU niedergelegt wurde. Die Vorgehensweise ist logisch und sinnvoll, zumal es sich bei europäischen Verordnungen um direkt geltendes Recht handelt, das also unmittelbar die Regeln der ZPO ergänzt und daher mit diesem zusammen gelesen werden muss.

Die Vorauflage (aus 2012) lag bei Redaktionsschluss (Juli 2017) fünf Jahre zurück. In dieser Zeit gab es natürlich eine ganze Menge neuer Rechtsprechung. Zudem war die Ausgliederung des Familienverfahrensrechts zu bewältigen. Auch eine ganze Serie neuer europäischer Verordnungen ist in der Zwischenzeit erlassen worden und in Kraft getreten, die unter anderem auch die in Bd. 3 enthaltenen Regelungsbereiche beeinträchtigten. So zum Beispiel „Brüssel Ia“ oder die EG-BagatellVO (Small Claims Directive - Verordnung (EG) Nr. 861/2007) und die EG-MahnVVO (Verordnung (EG) Nr. 1896/2006, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2015/2421 vom 16.12.2015 m.W.v. 14.7.2017). All diese neuen Vorschriften und Rechtsprechungen waren zu berücksichtigen.

Selbst wenn der Praktiker mit diesen Themenbereichen nichts zu tun hat und ihm daher eine Besprechung der Vorschriften genügen würde, die in den Bänden 1 und 2 schon enthalten waren, so wird er um den Erwerb des Bandes 3 gleichwohl nicht herumkommen, da dieser als einziger das Schlagwortverzeichnis enthält, welches sich auf alle drei Bände bezieht. Damit wäre auch der einzige wesentliche Kritikpunkt an dem Gesamtwerk angesprochen.
Alles in allem ist der Großkommentar (Bd. 3 allein kostet bereits 329 €) nicht ganz günstig. Wer stetig und ständig im Zivilprozessrecht tätig ist, wird aber gut daran tun, den MüKo-ZPO in seine Bibliothek aufzunehmen.
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