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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: Handbuch des Softwarerechts
Intveen / Gennen / Karger, Handbuch des Softwarerechts, 1. Auflage, Anwaltverlag 2018
Von RA Florian Decker, RAe Andrae & Simmer, Saarbrücken, Oktober 2018

Das in erster Auflage erschienene Werk wurde von vier Fachanwälten für IT-Recht erstellt. Es befasst sich mit der Vertragsgestaltung und den Rechtsfragen rund um diese herum, insbesondere betreffend die Beschaffung und die Benutzung von Computerprogrammen und der zugehörigen Dokumentation.

Das Werk nimmt nicht für sich in Anspruch, alle rechtlichen Themen umfassend zu besprechen. Es versteht sich auch nicht als klassisches Vertragshandbuch, das entsprechend vollständig ausformulierte Vertragsmuster liefert und diese kommentiert. Im Gegensatz zu diesen vorhandenen Werken will das vorliegende Handbuch eine Darstellung liefern, die die Interessen beider Vertragsparteien abbildet und einander gegenübergestellt. Die Herausgeber sehen hier eine Lücke in der vorhandenen Literatur, da die bisher vorhandenen Vertragsmusterbücher in der Regel versuchen ein neutrales Muster, ein Muster für den Auftraggeber oder ein Muster für den Auftragnehmer zu liefern, ohne die Unterschiede klar herauszuarbeiten. Das Werk richtet sich folglich an anwaltliche Sachbearbeiter, die mal auf der einen mal auf der anderen Seite beraten und mit den grundlegenden Rechtsfragen des Zivilrechts, vor deren Hintergrund solche Verträge geschlossen werden, schon vertraut sind.

Es soll thematisch der gesamte Lebenszyklus einer Software abgebildet werden. Dies zeigt sich in der Tat auch im Rahmen der Themenauswahl. Es werden einige Fragen vor die Klammer gezogen, bevor man sich mit den Kernthemen des Buches befasst. Zunächst geht es dabei um eine Einführung in den Softwareschutz, insbesondere auf urheberrechtlicher Basis. Es wird rein praktisch das Vorgehen bei der Projektplanung besprochen. Sodann haben sich auch zwei Autoren mit Leistungsänderungen im Software-Projektvertrag befasst. Grundfragen des Datenschutzes werden erläutert. Auch wird der Einfluss von regulatorischen Vorgaben beim Einsatz von Software besprochen (Betriebsvereinbarung, Versicherungsaufsicht, IT-Compliance etc.). Ein Kapitel befasst sich vorweg auch mit Fragen der IT-Sicherheit und dem Risikomanagement. Nachdem diese Grundlagen geschaffen sind, beginnt sozusagen der Lebenszyklus der Software und das Buch vermittelt einige Gedanken zum Vorfeldvereinbarungen (Geheimhaltung, Letter of Intent usw.). Erst danach, ab dem achten Kapitel des Werkes, werden dann die einzelnen Vertragstypen besprochen; bis inklusive Kap. 26. Dazu gehören Softwaremietverträge (klassisch sowie basiert auf einer Cloud-Lösung), die Individualprogrammierung von Software, der Handel mit gebrauchter Software, Wartungs- und Pflegeverträge und auch die Auftragsverarbeitung im datenschutzrechtlichen Sinne. Das Buch schließt mit Kapiteln zu Lizenzmanagement/Software-Audit und der Streitbeilegung (Dispute Resolution).

Kap. 14 etwa befasst sich mit „Application Service Providing/SaaS (Cloud)“. Wie es sich gehört, werden im Kapitel zunächst in einer Einführung einige Grundlagen geklärt, insbesondere die technischen Begriffe betreffend und die grundsätzliche Vertrag rechtliche Einordnung des Typen gemischten Vertrages. Es werden sodann, und dabei gleichen sich alle Darstellungen der einzelnen Verträge in den verschiedenen Kapiteln, die Kernpunkte unter eigenen Überschriften angesprochen, die in solchen Verträgen regelmäßig eine Regelung erfahren müssen. Es werden also etwa Haftungsthemen in einem Unterkapitel abgehandelt. Es gibt einen Abschnitt zu Laufzeit und Vertragsbeendigung. Es gibt einen Abschnitt zu Vergütungsmodellen und zur Einräumung der notwendigen Nutzungsrechte etc. Dabei wird jeweils (wie im Vorwort versprochen) das Thema allgemein, aus Anbietersicht und aus Anwendersicht auseinandergesetzt. Betreffend die Einräumung von Nutzungsrechten wird z.B. zunächst die Interessenlage der Beteiligten erläutert. Es werden die betroffenen urheberrechtlichen Verwendungen angesprochen. Sodann wird schrittweise besprochen, welche Lizenzen dem Anbieter vom Hersteller eingeräumt werden müssen, wenn er die zur Verfügung zu stellende Software auf seinem eigenen Server installiert. Danach geht die Darstellung zur lizenzrechtlichen Situation bei der darauf folgenden Bereitstellung gegenüber dem Anwender über. Auch hier werden im Wesentlichen dann die urheberrechtlichen Rechtsfragen besprochen. Dabei wird auch die maßgebliche obergerichtliche Rechtsprechung in die Darstellung mit einbezogen. Die Darstellung erfolgt erst allgemein und sodann in eigenen Unterabschnitten zunächst aus Anbietersicht und sodann noch einmal aus Anwendersicht. Dem Anbieter wird z.B. empfohlen, sich wegen der noch unklaren Rechtslage vorsorglich auch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung vom Hersteller einräumen zu lassen. Aus Anwendersicht wird herausgestellt, dass dieser seine Forderungen nach Lizenzen davon abhängig machen muss, auf welchem Weg ihm die Software bereitgestellt wird. Beides wird natürlich noch näher erläutert und weitere jeweils wichtige Punkte werden angesprochen.

Die Art und Weise der Aufbereitung ist in der Tat innovativ und dem Ansatz nach absolut zielführend für die praktische Sachbearbeitung durch den anwaltlichen Berater. Es ist hierdurch ein vielseitig einsetzbares Buch entstanden. Die Darstellung der einzelnen Rechtsfragen kann natürlich immer noch weiter in die Tiefe gehen. Das ist hier allerdings ersichtlich nicht das Ziel des Werkes gewesen. Sollten einzelne Rechtsfragen im konkreten Beratungsfall nicht abschließend geklärt werden können, so wird man diese mit Sekundärliteratur beantworten können. Das vorliegende Handbuch soll Problem- und Situationsverständnis verschaffen und erreicht dieses Ziel auch.

Wer mit diesem Rechtsbereich zu tun hat, der wird die veranschlagten 129,- EUR sicherlich schlechter investieren können, als in den Kauf dieses Buches.
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