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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: DSGVO/BDSG
Schwartmann / Jaspers / Thüsing / Kugelmann, Datenschutz-Grundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz, 1. Auflage, C.F. Müller 2018
Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Saarbrücken

Das Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundforderung (DSGVO) war Anlass für die Erstausgabe dieses Kommentars aus der Reihe der Heidelberger Kommentare.

Seinem Aufbau nach gleicht das Werk auf den ersten Blick jedem anderen Gesetzeskommentar. Es wird der Text der kommentierten Norm vorangestellt. Darauf folgen ein Inhaltsverzeichnis und ein Literaturverzeichnis. Daran schließt sich der Kommentierungstext an. Dieser orientiert sich aber nach einem etwas vom Standard abweichenden Schema. Man beginnt hier mit der Wiedergabe der zum Artikel der EU-Verordnung gehörenden Erwägungsgründe und stellt dann die Norm vor dem Hintergrund der früheren Rechtslage dar. Darauf folgt die Einzelkommentierung der verschiedenen Absätze der Norm. Am Ende (und das ist der Zielrichtung der Heidelberger Kommentar geschuldet) finden sich dann in einem letzten Abschnitt jeweils Praxishinweise, unterteilt nach Relevanz für öffentliche Stellen, Relevanz für nicht-öffentliche Stellen, Relevanz für betroffene Personen, Relevanz für Aufsichtsbehörden und Relevanz für das Datenschutz Management. So ist jedem Sachbearbeiter, gleich „aus welcher Richtung er kommt“, ein direkter Zugriff auf die gesuchte Information gesichert.

Beschäftigt man sich zum Beispiel als Unternehmen mit der Frage, inwiefern noch Fotos von Personen (zum Beispiel von Kunden) auf der eigenen Webseite veröffentlicht werden können und inwiefern dies vielleicht nach der DSGVO nunmehr verboten sein könnte (eine heiß umstrittene Frage), so wird sich der kundige Bearbeiter zu Art. 85 DSGVO „verirren“, der die Verarbeitung von Daten im Verhältnis zur Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit betrifft. Unter Rn. 38 wird dort für die nicht-öffentlichen Stelle erläutert, dass im wesentlichen Medienunternehmen privilegiert werden sollen. Es wird aber klargestellt, dass auch Bewertungsportale und soziale Netzwerke oder andere Anbieter von online-Inhalten dem Art. 85 eine Bedeutung beimessen könnten. Man müsse darauf abstellen, ob die die Meinung prägende Wirkung für die Allgemeinheit nicht nur schmückendes Beiwerk sei. Dies repräsentiert natürlich nur einen kleinen Ausschnitt der Diskussion. Allerdings folgt diese Erörterung ja erst nach der Einzelkommentierung. Zusammen mit dieser gelesen ergibt sich schnell ein verwertbares Bild und eine gute Information.

Das Werk ist nicht aufgrund seines Aufbaus klar strukturiert und auch schön formatiert; deshalb angenehm zu lesen. Die wenigen existierenden Literaturquellen und Rechtsprechungsquellen sind förderlich dafür, dass ein angenehmes Druckbild erhalten bleibt, da die Fußnotenapparate derzeit noch nicht allzu ausgewachsen daherkommen. Die wesentlichen Stichworte (zum Beispiel auch der Facebook-Like-Button oder die die ePrivacy-VO) finden sich im umfangreichen Stichwortverzeichnis und machen die Suche leichter.

Die kurz vor Inkrafttreten der DSGVO noch erfolgte Änderung des Verordnungstextes vom 19.4.2018 konnte wegen des Redaktionsschluss des Werkes offensichtlich nicht mehr berücksichtigt werden. Der Verlag stellt aber online eine Arbeitshilfe dazu zur Verfügung. Die URL ist auf dem Deckel des Werks abgebildet und auch über einen Barcode aufrufbar. Eine nette Geste des Verlages.

Das Werk ist kleinformatig (A5) und umfasst knapp 1.700 Seiten. Mit einem Preis von 159 Euro ist es gleichwohl angemessen vergütet.
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