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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: DSGVO BDSG
Plath, DSGVO BDSG Kommentar, 3. Auflage, Otto Schmidt 2018
Von Rechtsanwalt Florian Decker, November 2018

Der Plath war schon zum BDSG a.F. ein Kommentar mit Renommee, auch wenn nur zwei Auflagen seit 2012 erschienen waren. Die Neuauflage inkorporiert nun erstmals den Rechtsstand nach Inkrafttreten der DSGVO und kommentiert sowohl die europäische Verordnung als auch das BDSG neuer Fassung. Wie schon die Vorauflage bespricht er das Werk nicht nur die vorgenannten Normen sondern auch Auszüge aus dem Telemediengesetz (§§ 11-15a) sowie aus dem Telekommunikationsgesetz (§§ 88-115). Es handelt sich um diejenigen dortigen Vorschriften, die sich ebenfalls mit dem Datenschutz beschäftigen.

Auf den ersten Blick überrascht (da dies bei Kommentaren keineswegs üblich ist), dass der Umfang des Werkes geringer geworden zu sein scheint. Es ist nicht mehr so dick wie z.B. in der ersten Auflage 2012. Der Anschein trügt aber bei genauerem Hinsehen. Offensichtlich hat der Verlag eine dünnere Papierqualität gewählt. So ist das Werk insgesamt weniger kräftig ausgefallen verfügt aber gleichwohl über 1500 Seiten, wo die Erstauflage noch 1.216 Seiten hatte. Der Preis ist dafür von 2012 noch 98 € auf nunmehr 159 € gestiegen. Der Preisanstieg ist also etwas disproportional zur schieren Inhaltsmenge. Jedoch ist, das muss zugegeben werden, auch die Bedeutung der Thematik größer geworden, da nach den geltenden europäischen Regeln die angedrohten Sanktionen für Datenschutzverstöße schließlich wesentlich höher und weitreichender geworden sind.

Der Aufbau des Kommentars folgt ansonsten – wie üblich – der Paragraphenfolge/Artikelfolge im Gesetz. Es wird jeweils zunächst der Wortlaut des Gesetzes dargestellt und in der Folge, nach vorgeschaltetem Inhaltsverzeichnis, strukturiert kommentiert.

Der Kommentierung selbst merkt man sodann die sehr praktische Ausrichtung des Kommentars an, der überwiegend von Rechtsanwälten bearbeitet wird. Dies ist etwa an der Kommentierung zu Art. 7 DSGVO schön zu erkennen. Dort wird etwa bereits in der Einführung ein Prüfungsschema zum Thema Einwilligung präsentiert. Es wird auch gleich hierauf das in der Praxis zuletzt sehr wichtig gewordene Thema angesprochen, ob Alteinwilligungen nach altem Rechtsstand Fortgeltung beanspruchen können oder nicht (die Frage wurde im Kontext zu den vielfältigen Re-Opt-In-Kampagnen im April und Mai 2018 umfangreich diskutiert, hat aber auch jetzt noch Bedeutung).

Die Formulierungsweise ist ebenfalls sehr klar verständlich und praxisnah, nicht auf wissenschaftlichem Duktus sondern auf Verständlichkeit und gute Lesbarkeit bedacht. Der Aufbau ist klar, die Überschriften sind „sprechend“ angelegt und lassen daher ein schnelles Erfassen des Inhaltes möglich werden. Das Schriftbild ist trotz der vielen Seiten im kleinen Format sehr gut lesbar. Der Fußnotenapparat ist (sicherlich auch der „Jugend“ der Verordnung geschuldet) noch nicht allzu umfassend und stört daher das Bild nicht.

Sollte der Aufbau nicht schon ein zügiges Auffinden der gesuchten Kommentarstelle ermöglichen, steht natürlich auch ein Stichwortverzeichnis zur Verfügung, das auch die wesentlichen, in der Praxis diskutierten Begriffe enthält. So liest man dort von Cookies ebenso wie von der Datenverarbeitung und der Dokumentationspflicht, von der Einwilligung ebenso wie vom Fahrerassistenten oder der Fangschaltung. Über das Geo-Scoring und Wartungssysteme hinweg ist alles bis hin zum Stichwort „Zwischenstaatlichen Stellen“ enthalten.

Alles in allem legt der Herausgeber nach wie vor ein sehr taugliches und für die Praxis sehr gut zugeschnittenes Werk vor. Das Werk kann aufgrund des Standes der Diskussion naturgemäß noch nicht alle offenen Fragen beantworten, da diese auch nach rechtswissenschaftlichen Maßstäben schlicht „noch gar nicht beantwortet sind“, da sich noch längst nicht zu allen Fragen „herrschende Meinungen“ in Literatur und/oder Rechtsprechung herausbilden konnten. Arbeiten kann man mit dem Inhalt des Werkes aber natürlich auch jetzt schon sehr gut.
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