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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Köhler / Bornkamm / Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 37. Auflage, C.H. Beck 2019
Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Saarbrücken, März 2019

Zum zweiten Mal unter Benennung von Feddersen im Titel als Mitherausgeber und zum 37. Mal insgesamt wird das Standardwerk zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 2019 von Beck aufgelegt. Nach wie vor umfasst es Kommentierungen zum UWG sowie auch zur Preisangabenverordnung, zum Unterlassungsklagengesetz und zur Dienstleistungs-Informationsverordnung. Im Anhang bietet das Werk zudem eine ganze Reihe wettbewerbswesentlicher Gesetzestexte, nämlich Verordnungen und Richtlinien des europäischen Gesetzgebers, welche insbesondere über die Einfallstore der §§ 3, 3a, 5 und 5a UWG Beachtung im Wettbewerbsrecht finden. Das Werk schließt mit Fundstellenverzeichnissen für Entscheidungen des europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes, einem Fälle-Verzeichnis und dem üblichen Sachverzeichnis.

Die Vorgehensweise in der Kommentierung der einzelnen Normen erfolgt im gewohnten Format des Beck-Verlages. Die Art und Weise der Darstellung bleibt folglich auch gegenüber den Vorauflagen des vorliegenden Werkes unverändert und zwar unverändert gut.

Die jährliche Neuauflage hat sich auch in diesem Jahr wieder gelohnt. Unter anderem im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Meinungslage zum Verhältnis der Datenschutz-Grundverordnung zum UWG und zum Unterlassungsklagengesetz hat sich in der Literatur und Rechtsprechung etwas getan, die Diskussion ist fortgeschritten. Dies sowie die Geheimnisschutz-Richtlinie und ihre Umsetzung im Regierungsentwurf des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes wurden – so das Vorwort – unter anderem zum Anlass für die Auflage genommen. Auch die neueren Entscheidungen auf nationaler und internationaler Ebene wurden berücksichtigt, so wie zum Beispiel jene des BGH zu „19 % Mehrwertsteuer geschenkt“, „Kraftfahrzeugwerbung“ und „Werbeblogger II“. Redaktionsschluss war November 2018.

In punkto, aktuelle Themen, hat Köhler seine Ausführungen (vgl. dazu § 3a, dort unter Rn.1.74 1.74 d und 1.40 a) zur Frage des Verhältnisses der Datenschutz-Grundverordnung zum UWG weiter ausgebaut. Bereits die in der Vorauflage erstmals zu lesende Auffassung des Kommentators dahingehend, dass Mitbewerber Verstöße gegen die DSGVO nicht selbsttätig abmahnen können, hatte zu heftigen Diskussionen in der Rechtslandschaft geführt. Manche Gerichte (wie etwa das LG Bochum) hatten sich der Auffassung von Köhler angeschlossen. Andere haben sich gegenteilig geäußert oder dies zumindest scheinbar getan. Eine herrschende Meinung in der Rechtsprechung existiert bisher nicht. Köhler arbeitet seine Argumente in der Neuauflage sehr schön aus. Diese überzeugen inhaltlich, sind dogmatisch schlüssig. Man wird sehen müssen, ob sich die Köhler’sche Sicht auf Dauer durchsetzt. Insoweit gibt es auch namhafte Gegenstimmen, wie etwa jene des OLG Hamburg, das in seiner Entscheidung vom 25.10.2018 zu Az.: 3 U 66/17 der Auffassung von Köhler inhaltlich widerspricht. Insoweit ist es ein kleiner Wermutstropfen betreffend die Ausführungen von Köhler, dass dieser sich nicht mit der (zugegeben sehr kurz vor Redaktionsschluss ergangenen) Entscheidung des OLG Hamburg auseinandergesetzt und auch die bereits vorher ergangenen Entscheidungen aus Würzburg (LG, 13.09.2018, Az. 11 O 1741/18) und Bochum (LG, 07.08.2018, Az. I-12 O 85/15) nicht eingearbeitet hat. Würzburg hatte sich im Sinne der Hamburger Richter geäußert. Eine Auseinandersetzung mit den „gegnerischen“ Argumenten wäre sicher lesenswert gewesen.

Dieser kleine Kritikpunkt tut der Brauchbarkeit und des Werkes im Ganzen aber keinen wesentlichen Abbruch, so dass der Rezensent wie schon zu den Vorauflagen auch diesmal wieder seine Empfehlung aussprechen kann.

Auch der wieder etwas angestiegenen Ladenpreis von nunmehr 185 € wird den Wettbewerbsrechtler sicher nicht davon abhalten (können), das Werk in seiner aktuellen Auflage zu erwerben.
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