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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: Beck'sches Prozessformularbuch
Mes, Beck'sches Prozessformularbuch, 14. Auflage, C.H. Beck 2019
Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Saarbrücken, April 2019

Erstmals 1980 erschienen und seither stetig fortgeschrieben stellt das Prozessformularbuch von Beck sicher eines der zentralen Standardwerke dar, das in vielen Anwaltskanzleien der Republik vertreten ist. Auf knapp 3000 Seiten liefert es eine Vielzahl von Formularen zum Zivilprozessrecht (inklusive konkreten Beispielen zu den einzelnen Vertragstypen und einem umfangreichen Abschnitt zur Zwangsvollstreckung, dem Anfechtungsgesetz und der Insolvenzordnung), zum Arbeitsgerichtsprozess, zum Verwaltungsstreitverfahren, zum Verfassungsrecht, zum Finanzgerichtsprozess, zum Sozialgerichtsprozess und auch zum Rechtsschutz vor den Gerichten der europäischen Union und dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Seit der Vorauflage sind etwa drei Jahre vergangen, seither hat sich einiges von gesetzgeberischer Seite getan, das auch Einfluss auf Prozessabläufe hat. So wurde etwa das Vertragsrecht modernisiert und es gab wesentliche Änderungen im Kartellrecht. Die viel besprochene Musterfeststellungsklage wurde eingeführt, datenschutzrechtliche Vorgaben haben sich geändert und das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs wurde am 5.7.2017 erlassen. Vieles musste hier also eingearbeitet werden. Eine Neuauflage war mithin sicherlich angebracht.

Dass die Aktualisierungen in der Tat auch eingearbeitet wurden zeigt sich etwa im Rahmen des Musters einer Zahlungsklage (I. D. 1). Es handelt sich um ein fein ausgearbeitetes Muster, das die üblichen Hauptsacheanträge und auch eine Vielzahl von Beispielen zu möglichen Nebenanträgen und formalen Zusätzen enthält. Beispielsweise ist dem Mustertext der Hinweis zu entnehmen, dass gegebenenfalls Schlichtungsstellen vorab angerufen werden müssen und die Vorlage eines Beleges zusammen mit der Klage aus prozessualen Gründen notwendig sein kann. Das Muster enthält viele Formalien, aber natürlich nur eine relativ kurze Klagebegründung. Das Muster ist dabei durchsetzt mit in diesem Fall 28 Fußnoten-Verweisen zu den Anmerkungen. Die Anmerkungen erstrecken sich im Nachgang über mehrere Seiten und stellen am Muster orientiert, in Manier eines Kurzkommentars zur Prozessordnung, die wesentlichen Aspekte des Musters näher dar und beleuchten den rechtlichen Hintergrund. Dabei wird auf die Gesetzeslage, Kommentarliteratur und insbesondere höchstrichterlicher Rechtsprechung (soweit existent) abgestellt. Im angesprochenen Formular findet sich dabei direkt unter Anm. 1 der Hinweis, dass das Formular die herkömmliche Klage in Schriftform betrifft. Direkt gefolgt von dem Hinweis, dass (und hier kommt die Aktualisierung zum Tragen) seit dem 1.1.2018 der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten eröffnet ist. Es wird auf den vollständig neugefassten und in diesem Kontext zentralen § 130 a ZPO hingewiesen und dieser in kurzen klaren Sätzen, auf die Situation bezogen, erläutert. Der Unterschied zwischen den Einreichungsvarianten (mit und ohne qualifizierte elektronische Signatur bzw. auf sicherem und auf „unsicherem“ Übermittlungsweg) wird erläutert. Das in diesem Kontext die bei Übermittlung ohne qualifizierte elektronische Signatur notwendige „Wiedergabe der Unterschrift“ sein soll, beleuchtet das Formularbuch nicht näher. An diesem Problem kranken aber auch derzeit noch viele ZPO Kommentare, wohl weil die Rechtsprechung dazu bis dato natürlich noch fehlt. Die Ausführungen sind gleichwohl nach Überzeugung des Rezensenten auf dem Stand der Zeit und hinreichend ausführlich für ein Prozessformularbuch. Jedenfalls wird der Bearbeiter direkt und deutlich auf die neue Lage hingewiesen. Querverweise in die Kommentarliteratur sind vorhanden, so dass unbekannte Themen von hier aus aufgearbeitet werden können. Das Formularbuch erfüllt somit also seine Pflicht, wenn es dem Praktiker Anleitung in der konkreten prozessualen Situation gibt, was zu schreiben ist und wo man recherchieren kann/sollte.

Auch in etwas spezielleren Rechtsgebieten, wie dem Wettbewerbsrecht, ist das Werk durchaus tauglich. So enthält es etwa unter II. P. 3 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen irreführende geschäftliche Handlungen. Der Sachverhalt wird kurz und knapp beschrieben und aufgearbeitet. Die Anmerkungen insbesondere zu der im Wettbewerbsprozess eine zentrale Rolle einnehmenden Antragsfassung, sind umfangreich, wenngleich nicht abschließend. So wird zutreffend ausgeführt und mit umfangreichen Verweisen versehen, dass die konkrete Verletzungshandlung anzugeben ist und schon aus dem Antrag hervorgehen muss. Die Antragsfassung im Muster enthält sodann aber einen „insbesondere“ – Zusatz, mit dem von der allgemeinen rechtlichen Umschreibung des Verstoßes auf die konkrete Verletzungshandlung übergeleitet wird. Diese Verknüpfung kann problematisch sein. Es wird hier der Klarheit halber in der Regel eine unmittelbare Bezugnahme empfohlen, etwa durch das Vergleichspartikel „wie“ oder die Formulierung „wenn dies geschieht wie…“. Geht das, so wurde es in der Rechtsprechung schon vertreten, mit einem „insbesondere wie“ – Antrag begehrte abstrakte Verbot über die konkrete Verletzungsform und ihre kerngleichen Erweiterungsformen hinaus, was dann der Fall ist, wenn das abstrakt umschriebene Verbot jedenfalls teilweise das Charakteristische der konkreten Verletzungsverfahren nicht mehr zum Ausdruck bringt und daher über eine noch zulässige Verallgemeinerung der beanstandeten Verhaltensweisen hinaus geht, so macht dies den Antrag (teilweise) unbegründet (BGH GRUR 2001, 446, 447 – 1-Pfennig-Farbbild). Einen Hinweis auf diese Thematik hätte man sich noch wünschen können. Gleichwohl werden von den Anmerkungen viele Problemfelder bedacht und auch materiell-rechtliche Hinweise gegeben, die wertvoll sein können. Durch die vielen Verweise auf Literatur und Rechtsprechung ist auch von diesem Muster auf eine weitere Recherche für den im Themengebiet noch nicht hinreichend kundigen Anwender möglich.

Ein derartiges Werk ist mit Sicherheit eine unverzichtbare Ergänzung für jede anwaltliche Bibliothek. Mit dem Kauf des hier besprochenen Buches macht der Praktiker sicherlich keinen Fehler, zumal es ob seines Umfangs mit 139 € Kaufpreis noch vergleichsweise günstig zu haben ist.
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