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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: BGB
Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 79. Auflage, C.H. Beck 2020
Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Saarbrücken, Februar 2020

Seit seinem erstmaligen Erscheinen 1938 hat der Beck-Verlag den Palandt als Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (fast) in jedem Kalenderjahr neu aufgelegt und treusorgend jeweils Gesetzesänderungen und Urteile des vergangenen Jahres eingearbeitet. So kommt es zum Anfang des Jahres 2020 zur nunmehr 79. Auflage des Werkes. Auch wenn die Diskussionen um die Namensgebung bzw. um den Namensgeber des Werkes zuletzt wieder neu entflammt sind, so kann dies den Meriten des Werkes keinerlei Abbruch tun. Die Autorenschaft setzt sich aus renommierten und fähigen Juristen und Juristinnen zusammen, die dafür sorgen, dass der qualitativ hohe Standard des Kommentars erhalten bleibt. Nach wie vor darf man den Palandt daher als das Standard-Kommentar-Werk zum bürgerlichen Recht ansehen. Er dürfte auch immer noch einer der am häufigsten zitierten Kommentare im Rahmen deutscher Gerichtsurteile zu Fragen des BGB sein. Vor diesem Hintergrund wird sich kaum ein im Zivilrecht tätiger Sachbearbeiter erlauben können, auf den Nutzen und die Nutzung des Werkes zu verzichten.

Die stetigen Aktualisierungen, insbesondere durch die gesetzgeberischen Bemühungen der Bundesregierung und des europäischen Gesetzgebers, machen die jährlichen Neuauflagen auch nach wie vor sinnvoll und notwendig. In der aktuellen Überarbeitung waren so z.B. das Mietrechtsanpassungsgesetz sowie das Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts zu berücksichtigen. Auch eine ganze Reihe von weiteren kleineren Gesetzesänderungen und eine Vielzahl obergerichtlicher Entscheidungen machten Anpassungen quer durch das Werk notwendig. Die Einzelheiten sind im Vorwort beschrieben.

Hervorzuheben ist, dass der Palandt zwar leider noch immer nicht in vollständiger digitaler Version zur Verfügung steht, aber doch zu einem kleinen Stück auch in der „heutigen Zeit angekommen“ ist. So hat der Verlag sich entschieden, eine zu Beginn des Werkes mit URL zitierte Webseite zum Palandt einzurichten. Dort werden gewisse Zusatzinformationen und Ergänzungen veröffentlicht, die zum einen die Hintergründe des Werkes und die strittige Person des Otto Palandt betreffen. Zum anderen aber auch – insofern ganz praktisch von Nutzen – Nachträge und Korrekturen eingestellt werden. Redaktionsschluss des Werkes ist in der Regel im Oktober. Werden bis zum Ende des Kalenderjahres (also aktuell bis Ende 2019) neue Gesetze oder Gesetzesänderungen verkündet, die wegen des früheren Redaktionsschlusses nicht oder nicht vollständig berücksichtigt werden konnten, so stellt der Verlag Informationen und gegebenenfalls ergänzende Kommentierung dazu online bereit. Es finden sich auf der Webseite, betreffend die vorliegende 79. Auflage, derzeit auch bereits zwei Nachträge. Zum einem wird etwa darauf hingewiesen, dass ein nun in Kraft getretenes Gesetz schon berücksichtigt wurde. Betreffend das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe wird sodann in der Tat eine Kurzkommentierung zu den hiervon betreffenden Stellen im Werk nachgeliefert. Auch Korrekturen zu redaktionellen Fehlern werden veröffentlicht, teils fehlerhafte Quellenverweise (aber in der Tat nur wenig, um einen falschen Eindruck an dieser Stelle zu vermeiden) werden darin korrigiert u. ä.

In Zeiten digitaler Aktenführung und (beginnend bereits auch) digitaler Prozessführung, wäre eine vollständige elektronische Version des Palandt (die z.B. über einen Freischaltcode zugänglich gemacht wird, der gemeinsam mit dem Printwerk erworben wird o.ä.) indes sicherlich für die Praxis noch nützlicher. Dort könnten die nun auf o.g. Webseite veröffentlichten Korrekturen und Nachträge dann auch direkt in das Werk eingepflegt werden. Hier besteht also noch Raum zur Verbesserung und Sicherung der Bedeutung des Werkes für die Zukunft.

Was die Kommentierungen selbst angeht, so behält das Werk seine einmalige Herangehensweise bei, die jedem Juristen schon aus den Tagen des Studiums bekannt ist. Mit einzigartigen „Abkürzungsschöpfungen“ und kurzen Sätzen sowie einer sehr kleinen aber doch noch lesbaren Schrift, schafft es das Werk auf mittlerweile mehr als 3200 Seiten, das (dem Umfang nach weiter wachsende) BGB und eine ganze Reihe weiterer angrenzender Gesetze des bürgerlichen Rechts und des Internationalen Privatrechts in seiner Art so zu kommentieren, dass zwar der Umfang überschaubar erscheint, der inhaltliche Umfang aber doch so groß ausfällt, dass sich die weit überwiegende Mehrzahl der sich dem Bearbeiter täglich stellenden Probleme schon mit einem „Blick in den Palandt“ lösen lassen. Indes ist mitunter eine mehrmalige Lektüre der wenigen kurzen Sätze notwendig, um deren gesamten Bedeutungsgehalt zu erfassen. Übung erleichtert dies aber. Gelingt es einmal nicht, mit den Ausführungen des Werkes allein zum Ergebnis zu kommen, so reicht es in aller Regel, den wenigen aber treffenden Quellenverweisen zu folgen.

Auch relativ komplexe Fragen, wie z.B., ob das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, weil im Fernabsatz eine Ware nach Kundenspezifikation bestellt wurde, macht die Kommentierung in etwa 1/8 Seite verständlich und handhabbar. Es werden keine vielfältigen Einzelfall-Beispiele aufgeführt. Die existierende Rechtsprechung wird aber so treffend zusammengefasst, dass sie ohne weiteres auf den konkreten Fall übertragen werden kann.

Der Preis des Kommentars war nun noch nie als besonders günstig zu bezeichnen, ist aber stabil geblieben, sodass die Inflation das ihre tut. Aktuell kostet die Neuauflage 115 €, was für das Werk sicherlich eine gute und angemessene Investition darstellt.
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