Rezension Zivilrecht: Designrecht
Hoffmann / Kleespies, Formularkommentar Designrecht, 1. Auflage, Carl Heymanns 2014
von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken, April 2015
Das Design, wie der deutsche Gesetzgeber zwischenzeitlich das früher als Geschmacksmuster bekannte gewerbliche Schutzrecht bezeichnet, ist im sog. Designgesetz geregelt. Der Rechtsbereich stellt eine Sondermaterie dar, die auch den meisten Praktikern im gewerblichen Rechtsschutz nicht zum täglichen Broterwerb dient. Da der Praktiker stets auch Getriebener ist, steht eine schnelle und effektive Orientierung bei einem zu bearbeitenden Problem aus einem Rechtsgebiet, das nicht zum täglichen Betrieb gehört, für ihn im Vordergrund und ist sozusagen „Gold wert“. Dies zu ermöglichen, haben sich die Herausgeber des vorliegenden Werkes auf die sprichwörtlichen Fahnen geschrieben.
Das Werk nennt sich Formularkommentar, unterscheidet sich in seinem Aufbau nach dem Dafürhalten des Rezensenten allerdings nicht – was indes keineswegs schädlich sein muss – tiefgreifend von den Werken, die sonst als Formularbücher bekannt sind. Was den Aufbau angeht werden in einem ersten Teil einige Ausführungen allgemeiner Natur als „Umriss zu den Designschutzmöglichkeiten“ geliefert. In Teil 2 finden sich sodann die Formulare und Mustertexte zum Designrecht, dort unterteilt nach Formularen zur registerrechtlichen Designschutzerlangung und -erhaltung sowie solchen zu Designrechtsverletzungen und sonstigen Designrechtsstreitigkeiten. Diese groben Unterteilungen sind in einem umfangreichen Inhaltsverzeichnis feiner untergliedert, welches sämtliche einzelnen Formulare mit Seitenfundstelle benennt. Die Einteilung ist sinnig, die unter Überschriften im Inhaltsverzeichnis lassen ein schnelles Auffinden des gesuchten Formulars zu. Sucht man beispielsweise einen Text für eine außergerichtliche Berechtigungsanfrage, wird man unter Teil 2 B. (Designrechtsverletzungen und sonstige Designrechtsstreitigkeiten) bei der Unterüberschrift „I. Durchsetzung von Verletzungsansprüchen im außergerichtlichen Vorverfahren“ fündig, wo logischerweise als erstes Formular die der Abmahnung/Schutzrechtsverwarnung vorgeschaltete Berechtigungsanfrage zu finden ist. Sie ist mit Seitenzahl (415) bezeichnet. Dort findet sich zunächst ein knapp zweiseitiges Formular mit Fußnoten an den entscheidenden Stellen. Dem Formular folgt sodann der besagte Fußnotenapparat. Für den Praktiker besonders hilfreich sind die in diesem Fußnoten-/Kommentierungsteil ab und an zu findenden, grafisch hervorgehobenen Praxishinweise. So liest man zum Beispiel in Rn. 1495 zur Berechtigungsanfrage, was sinnvollerweise zu tun ist, wenn der Empfänger auf die Berechtigungsanfrage nicht antwortet. Es wird darauf hingewiesen, dass dann die Schutzrechtsverwarnung keineswegs entbehrlich wird sondern im Hinblick auf einen späteren Prozess und § 93 ZPO noch durchgeführt werden müsse. Umgekehrt könne bei einer klaren Negation sämtlicher Ansprüche evtl. auch ohne Abmahnung geklagt werden. Solche Tipps ersetzen zwar niemals eigene Überlegungen können die Gedanken aber sicherlich oft in die rechte Richtung lenken und viel Zeit sparen.
Die Sprache ist klar und eindeutig, die Aufteilung sinnvoll und gut handhabbar, die Formulare klar strukturiert und nicht zu lang gehalten. Das Werk erfüllt nach hiesiger Auffassung den avisierten Zweck vollumfänglich und ist für den Praktiker im gewerblichen Rechtsschutz anhand des gebotenen Gegenwerts zum Kaufpreis von 189 EUR wertvolle Ergänzung der Bibliothek, zumal es gleich mit Freischaltcode für seine digitale Version über das Portal JURION geliefert wird.
Hoffmann / Kleespies, Formularkommentar Designrecht, 1. Auflage, Carl Heymanns 2014
von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken, April 2015
Das Design, wie der deutsche Gesetzgeber zwischenzeitlich das früher als Geschmacksmuster bekannte gewerbliche Schutzrecht bezeichnet, ist im sog. Designgesetz geregelt. Der Rechtsbereich stellt eine Sondermaterie dar, die auch den meisten Praktikern im gewerblichen Rechtsschutz nicht zum täglichen Broterwerb dient. Da der Praktiker stets auch Getriebener ist, steht eine schnelle und effektive Orientierung bei einem zu bearbeitenden Problem aus einem Rechtsgebiet, das nicht zum täglichen Betrieb gehört, für ihn im Vordergrund und ist sozusagen „Gold wert“. Dies zu ermöglichen, haben sich die Herausgeber des vorliegenden Werkes auf die sprichwörtlichen Fahnen geschrieben.
Das Werk nennt sich Formularkommentar, unterscheidet sich in seinem Aufbau nach dem Dafürhalten des Rezensenten allerdings nicht – was indes keineswegs schädlich sein muss – tiefgreifend von den Werken, die sonst als Formularbücher bekannt sind. Was den Aufbau angeht werden in einem ersten Teil einige Ausführungen allgemeiner Natur als „Umriss zu den Designschutzmöglichkeiten“ geliefert. In Teil 2 finden sich sodann die Formulare und Mustertexte zum Designrecht, dort unterteilt nach Formularen zur registerrechtlichen Designschutzerlangung und -erhaltung sowie solchen zu Designrechtsverletzungen und sonstigen Designrechtsstreitigkeiten. Diese groben Unterteilungen sind in einem umfangreichen Inhaltsverzeichnis feiner untergliedert, welches sämtliche einzelnen Formulare mit Seitenfundstelle benennt. Die Einteilung ist sinnig, die unter Überschriften im Inhaltsverzeichnis lassen ein schnelles Auffinden des gesuchten Formulars zu. Sucht man beispielsweise einen Text für eine außergerichtliche Berechtigungsanfrage, wird man unter Teil 2 B. (Designrechtsverletzungen und sonstige Designrechtsstreitigkeiten) bei der Unterüberschrift „I. Durchsetzung von Verletzungsansprüchen im außergerichtlichen Vorverfahren“ fündig, wo logischerweise als erstes Formular die der Abmahnung/Schutzrechtsverwarnung vorgeschaltete Berechtigungsanfrage zu finden ist. Sie ist mit Seitenzahl (415) bezeichnet. Dort findet sich zunächst ein knapp zweiseitiges Formular mit Fußnoten an den entscheidenden Stellen. Dem Formular folgt sodann der besagte Fußnotenapparat. Für den Praktiker besonders hilfreich sind die in diesem Fußnoten-/Kommentierungsteil ab und an zu findenden, grafisch hervorgehobenen Praxishinweise. So liest man zum Beispiel in Rn. 1495 zur Berechtigungsanfrage, was sinnvollerweise zu tun ist, wenn der Empfänger auf die Berechtigungsanfrage nicht antwortet. Es wird darauf hingewiesen, dass dann die Schutzrechtsverwarnung keineswegs entbehrlich wird sondern im Hinblick auf einen späteren Prozess und § 93 ZPO noch durchgeführt werden müsse. Umgekehrt könne bei einer klaren Negation sämtlicher Ansprüche evtl. auch ohne Abmahnung geklagt werden. Solche Tipps ersetzen zwar niemals eigene Überlegungen können die Gedanken aber sicherlich oft in die rechte Richtung lenken und viel Zeit sparen.
Die Sprache ist klar und eindeutig, die Aufteilung sinnvoll und gut handhabbar, die Formulare klar strukturiert und nicht zu lang gehalten. Das Werk erfüllt nach hiesiger Auffassung den avisierten Zweck vollumfänglich und ist für den Praktiker im gewerblichen Rechtsschutz anhand des gebotenen Gegenwerts zum Kaufpreis von 189 EUR wertvolle Ergänzung der Bibliothek, zumal es gleich mit Freischaltcode für seine digitale Version über das Portal JURION geliefert wird.