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Rechtsanwälte Andrae & Simmer

Rezension Zivilrecht: UWG
Teplitzky / Peifer / Leistner, UWG, 2. Auflage, De Gruyter 2013-2015
von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken, April 2015


In drei Bänden legen die Herausgeber die nunmehr zweite Auflage des „Grosskommentars der Praxis“ zum UWG vor. Zunächst war hier Bd. 2 im Jahr 2013 sodann der Bd. 1 im Jahr 2014 und zuletzt Bd. 3 im Jahr 2015 aktualisiert und neu aufgelegt worden. Bd. 1 befasst sich mit den Paragraphen 1-3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Bd. 2 deckt Paragraphen 4-7 und Bd. 3 die restlichen Paragraphen 8-22 sowie das Sachregister ab.

Seit der Vorauflage des Werkes, die im bereits im Jahre 1991 erschien, hat sich im Wettbewerbsrecht sehr viel verändert. In jedem Fall sind mehrere große Gesetzesreformen durchgeführt worden, die nun endlich auch in der Neuauflage des Grosskommentars berücksichtigt werden konnten. Das Konzept des Werkes hatte sich hier - so ist des dem Vorwort der Herausgeber zu entnehmen - mehrfach verändern müssen, da die Planungsphase für die Neuauflage sich aufgrund einiger unglücklicher Umstände stark hinauszögerte, was die Fertigstellung ebenfalls immer weiter hinausschob. Zuletzt habe man auf das veränderte Marktumfeld reagieren und in Betracht ziehen müssen, dass seit 1991 einige weitere, für die tägliche Praxis gedachte, Kommentarwerke zum Wettbewerbsrecht eingeführt und etabliert wurden. Das vorliegende Werk ziele aus diesem Grunde darauf ab, trotz des Praxisbezuges weit eher die wissenschaftliche Aufarbeitung und Vertiefung der erläuterten Materie zu ermöglichen. Aus diesem Grunde habe man auch durchweg Vertreter der Wissenschaft ausgewählt, die die materiell-rechtlichen Kommentierungsteile bearbeiteten. Die Praktiker (Richter und Anwälte) setzte man insofern bewusst nur noch bei den prozessrechtlichen Teilen ein. Aufgrund des langen Zeitablaufs sind leider auch nur noch drei der ursprünglichen Kommentatoren von 1991 verblieben.

Wissenschaftliche Ausarbeitung benötigt Platz. Diesem Gedanken trägt das Gesamtwerk Rechnung und widmet den nur wenigen Paragraphen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb viele viele Seiten. Allein Bd. 1 erstreckt sich über 1313 Seiten, Bd. 2 über 1447 Seiten und Bd. 3 inklusive des Sachregisters sogar auf 1549 Seiten. Die Ausführungen sind recht groß geschrieben, sehr engmaschig untergliedert und in wissenschaftlicher Prosa gehalten. Im Fußnotenapparat finden sich Verweise auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, viele OLG-Urteile und einige wenige Landgerichtsentscheidungen, sowie auch in großen Umfang Verweise auf andere Kommentierungen. Nur in sehr eingeschränktem Maße sind Verweise auf sonstiges Schrifttum (Aufsätze und dergleichen) zu entdecken. Ob man dies vor dem ausgewiesenen Hintergrund wissenschaftlicher Ausrichtung nun als verwunderlich empfindet, mag dem Leser überlassen bleiben.

Inhaltlich ist an den Ausführungen in keiner Weise etwas auszusetzen. Sie sind klar, die wesentliche Rechtsprechung wird berücksichtigt und die gängigen Probleme sind zu finden. Die Nutzbarkeit des nach wie vor auf die Praxis abzielenden Kommentars (wie seiner Namensgebung zu entnehmen ist) wird leider dadurch etwas erschwert, dass das Sachregister ausschließlich im dritten Band zu finden ist, man diesen also stets zusätzlich zur Hand haben muss, will man über die Schlagwortsuche zu Paragraphen 1-7 des Gesetzes und den dort einschlägigen Stellen der Kommentierung gelangen. Dies dürfte eine Nutzung der zweiten Auflage in den Jahren 2013 und 2014 deutlich erschwert haben, da Bd. 3 zuletzt (2015) erschien. Etwas bedauerlich ist auch, dass im Gegensatz zu sonst marktüblichen Kommentierungen, nicht auch angrenzende Gesetze kommentiert wurden, die über das Einfallstor der Marktverhaltensregeln in § 4 Nr. 11 sehr häufig Eingang in die wettbewerbsrechtliche Praxis finden, wie beispielsweise die Preisangabenverordnung. Diese wird lediglich „Vor § 5,5a“ in gerade einmal zwei Randnummern und nur auf wenigen Zeilen angesprochen, jedenfalls soweit dies über das Stichwortregister zu ergründen ist. Natürlich wird sie auch an anderen Stellen, wie unter der Kommentierung zu den Marktverhaltensregeln (§ 4 Nr. 11, dort ab Rn. 163) durchaus angesprochen. Der Suchende muss sich hier allerdings auf das eigene Systemverständnis verlassen, will er die dortigen Erläuterungen finden. Inhaltlich ist an jenen wiederum nichts auszusetzen. Jedenfalls aber kann empfohlen werden in der nächsten Auflage am Sachregister etwas nachzuarbeiten.

 
Diese rudimentäre Kritik vorweg geschickt, legen die Herausgeber insgesamt ein durchaus beachtliches Werk vor, das sicherlich in den nächsten Jahren in Rechtsprechung und Lehre Anklang und Zitierung finden wird und zu seinem erheblichen Preis von 399,01 EUR einen sehr guten Gegenwert darstellt.
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