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Rechtsanwälte Andrae & Simmer

Rezension Zivilrecht: Urheberrecht
Wandtke / Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Auflage, C.H. Beck 2014
von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken, im Oktober 2014


Von Praktikern, aber auch Hochschullehrern erstellt, soll der Kommentar vornehmlich der Praxis dienen, zielt also nicht auf eine dogmatische tiefgreifende Aufarbeitung der Themenkomplexe ab, sondern will die Streitfragen um die Auslegung des Urheberrechts praktisch greifbar machen, so dass unter Benutzung des Werkes die gängigen urheberrechtlichen Fallgestaltungen bearbeitet werden können. Dieses Ziel erreicht das Werk ohne weiteres.

Gründe für die Neuauflage hatten die Autoren in hinreichender Fülle. So kam es seit der Vorauflage zu einer langen Reihe von Reformen in der Gesetzgebung, die zum Beispiel die Erhöhung der Schutzdauer für ausübende Künstler, das Leistungsschutzrecht der Presseverleger, verwaiste Werke, den Schutz audiovisueller Darbietungen, die Zweitverwertungsrechte und – was gerade in der Presse in Länge und Breite diskutiert wurde – auch die Abmahnungspraxis (Gesetz über unseriöse Geschäftspraktiken) betrafen. All diese Reformen wurden neben der weiter entwickelten Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs (EuGH) und einer Reihe durchaus wichtiger Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) im Kommentar eingearbeitet.

Neben dem Urheberrechtsgesetz werden auch das Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz) sowie die wesentlichen Auszüge aus dem Insolvenzgesetz, dass Unterlassungsklagengesetz und des Kunsturhebergesetzes kommentiert.

Die Darstellung erfolgt in klarer und verständlicher Sprache, ist durch sehr gezielte und nicht nur von Masse geprägten Quellenverweise (die den Text entsprechend nicht überfrachten), durch Hervorhebung der wesentlichen Schlagwörter und eine verständliche Satz- und Argumentationsstruktur inhaltlich schnell erfassbar und so für die Praxis gut geeignet. Trotz vergleichsweise sparsamerer Quellenangaben, sind die jeweils wesentlichen Quellen durchaus enthalten. Durch Querverweise auch auf andere Stellen innerhalb des gleichen Werkes, greifen die Darstellungen sauber ineinander und vermeiden auch unnütze Doppelungen.

Die Praxistauglichkeit des Werkes tritt unter anderem auch darin zu Tage, dass auch Ausführungen zu den prozessualen Zusammenhängen gemacht werden. Zum Beispiel im Abschnitt Vor §§ 97 ff. finden sich Ausführungen zur Durchsetzung der urheberrechtlichen Ansprüche im einstweiligen Verfügungsverfahren. Dort wird zum Beispiel von Rn. 78 bis Rn. 83 en detail auseinandergesetzt, wann der Verfügungsgrund, die Eilbedürftigkeit/Dringlichkeit also, anzunehmen ist. Dabei wird geklärt, ob oder ob nicht die Dringlichkeitsvermutung des §12 Abs. 2 UWG übertragbar ist et cetera, die dazu herrschende Meinungs- und Rechtsprechungslage unter Verweisen auf die wesentlichen Quellen sauber auseinandergenommen und nutzbar gemacht. Aber auch darüber hinaus werden Konstellationen wie z.B. die Erledigung des geltend gemachten Anspruchs im laufenden Verfahren, die Abgabe von Abschlusserklärungen die Setzung einer Klageerhebungsfrist usw. in besagtem Abschnitt in handbuchartiger Manier auseinandergesetzt, so dass sich die Heranziehung eigener Kommentarwerke zur ZPO, die diese Fragen jedenfalls nicht mit Urheberrechtsbezug besprechen wie auch die Heranziehung von Lehrbüchern oder Handbüchern zum Urheberrecht oft vermeiden lassen wird.

Dieser Mehrwert ist es, der hier vornehmlich den Preis von 199 EUR für das etwa 2600 Seiten starke Werk rechtfertigen dürfte. Schon in der vierten Auflage stellt der Wandtke/Bullinger aber auch ein bereits viel zitiertes Werk dar, das durchaus bereits zur noblen Runde der sog. Standardwerke gezählt werden darf.
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