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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
 
Rezension Zivilrecht: Marken- und Kennzeichenrecht
Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, 2. Auflage, C.H. Beck 2012
Von RA Florian Decker, Saarbrücken
 

Als „der Lange“ wird von Verlagseite das hier vorliegende Werk von Herrn Prof. Dr. Paul Lange angepriesen (so auch auf der Banderole des Buches zu lesen). Es handelt sich hierbei um ein Handbuch, dass schon nach dem Vorwort zur ersten Auflage „streng auf die Bedürfnisse der Praxis ausgerichtet“ ist und sich daher „aus Gründen der Praxisnähe“ im Schwerpunkt auf die Darstellung der Rechtsprechung konzentrieren will. Die erste Auflage (aus 2005 stammend) hat guten Anklang in der Praktikerschaft gefunden. Die zweite Auflage wurde herausgegeben, um die seit 2005 erfolgten Entwicklungen im Marken- und Kennzeichenrecht aufzugreifen und einzuarbeiten (was nach sieben Jahren sicherlich nicht zu früh kam). Die Ausrichtung des Buches hat sich, so ausdrücklich der Autor im Vorwort zur zweiten Auflage, durch die Einarbeitung bzw. Erweiterung der Darstellung zum HGB-Firmenrecht, Umwandlungsrecht, markenbezogenen Internetrecht etc. pp. nicht verändert. Anstatt bisher 1.800 werden nun 3.100 Gerichtsentscheidungen verarbeitet.

Das Werk wählt einen handbuchtypischen Aufbau in 10 Paragraphen (Kennzeichenarten; Grundlagen; Entstehung des Schutzes; Rechtsinhaberschaft, Übergang, Verwertung, Lizenz; Erlöschung des Schutzes; Kollisionsgruppen; Schutzumfang; Einwendung und Einreden des Anspruchsgegners; Ansprüche bei Verletzung; prozessuale Verfolgung). Der Aufbau ist klar und nachvollziehbar. Die Besonderheiten von nationalen Marken, Gemeinschaftsmarken und teilweise (dies ist aber auch nicht ausdrücklicher Gegenstand des Buches) von IR-Marken werden in den jeweiligen Unterkapiteln mit behandelt. Dies erleichtert einen Vergleich der nationalen und internationalen Lage und ist aus praktischen Erwägungen sicherlich der isolierten Darstellung des Gemeinschaftsmarkenrechts und des IR-Markenrechts in getrennten Kapiteln vorzuziehen. Dies ist - nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass das Beratungsmandat es oft erfordert, dem Unternehmen im Rahmen der Beratung zur Markenstrategie nicht nur die nationalen sondern gleichzeitig auch die internationalen Voraussetzungen darzustellen - ein erfreulicher und sinnvoller Ansatz. Dem Praktiker wird durch diese Art des Aufbaus das „Nachschlagen“ deutlich erleichtert. Als konkretes Beispiel hierfür sei die Darstellung der „Benutzungsfristen“ ab Rn.1305 herausgestellt. Dort ist zunächst unter dem Schlagwort „Übersicht“ ausgeführt, was allen Markenarten diesbezüglich gemeint ist, nämlich dass die Löschungsreife eintritt, wenn ab einem relevanten Bezugspunkt (dieser unterscheidet sich im Einzelnen) ein gewisser Zeitraum vergangen ist. Ab Randnummer 1306 werden dann die konkreten Einzelregelungen aufgeführt und erörtert. Besprochen werden die nationale Marke, die internationale Marke, die Gemeinschaftsmarke, DDR-Marken, sowie die Frage was bei einer Umwandlung einer angemeldeten Gemeinschaftsmarke oder auch bei der Umwandlung einer eingegangenen Gemeinschaftsmarke geschieht.

Auch die Themenauswahl im Bereich des Markenrechts erscheint (jedenfalls im zivilrechtlichen Bereich) vollständig und umfassend. Bedauern mag man allenfalls, dass es trotz des ausgesprochenen Ziels der Bearbeitung, eine umfassende Darstellung des Marken- und Kennzeichnungsrecht für die Praxis zu liefern, versäumt wurde auch die strafrechtlichen Aspekte des Markenrechtes ausreichend zu berücksichtigen. Nun liegen die Hauptproblem- und Bearbeitungsschwerpunkte im Marken- und Kennzeichnungsrecht natürlich im zivilrechtlichen Bereich. In aller Regel wird hier die Durchsetzung der Markenrechte im Wege der Abmahnung, der einstweiligen Verfügung oder der Klage usw. befördert. Allerdings bietet nun einmal das Markengesetz in den §§ 143 ff. auch strafrechtliche Sanktionen an. Der Praktiker kann hier durchaus einmal in die „Verlegenheit“ geraten, auch eine Strafanzeige mit den notwendigen Anträgen erstatten zu müssen und als Zeugenbeistand oder umgekehrt als Verteidiger in einer markenrechtlichen Strafsache auftreten. Das Stichwort „Strafsanktion“ im Sachverzeichnis führt hier allein zur Randnummer 5972 wo in einem Unterabsatz zu „alternativen Schutzmechanismen“ die strafrechtliche Thematik auf gerade einmal einer knappen halben Seite abgehandelt wird. Es wäre hier wünschenswert gewesen, einige praxisrelevante Entscheidungen oder Ausführungen zu benennen bzw. doch etwas näher zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen der Strafnormen sowie weiter auszuführen. Es hätte durchaus gelohnt z.B. auf die konkreten Abgrenzungen zum Versuch i.S.d. § 143 Abs. 3 MarkenG oder auch auf die praxisrelevanten Anträge gem. § 143 Abs. 5, 6 MarkenG einzugehen. Man mag dem entgegentreten und erklären, dass die wesentlichen Problempunkte auch im Strafverfahren darin liegen zu bestimmen, ob eine Markenverletzung nach §§ 14 ff. MarkenG vorliegt oder nicht (was den Kern der Strafnorm darstellt) und dass diese Thematik von Lange im Rahmen der Ausführungen zu den Verletzungsnormen bearbeitet wird. Man mag weiter entgegensetzen, dass ansonsten die üblichen strafrechtlichen Grundsätze Anwendung finden, die in den einschlägigen Handbüchern und Kommentaren nachzulesen wären. Gleichwohl hätte im Sinne einer umfassenden Bearbeitung eine etwas eingehendere Bearbeitung an dieser Stelle jedenfalls nicht geschadet.

Alles in allem ist jedoch keineswegs zu bestreiten, dass der Autor sein gesetztes Ziel in begrüßenswerter Art und Weise verfolgt und erreicht hat. Das Werk bietet für seinen Preis von 179,00 € auf knapp 2000 engbeschriebenen Seiten viel Inhalt in verständlicher Sprache. Es ist für die Praxis unbedingt tauglich und zu empfehlen.
 
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