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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: Cybercrime und Strafrecht
Kochheim, Cybercrime und Strafrecht in der Informations- und Kommunikationstechnik, 1. Auflage, C.H. Beck 2015
Von RA Florian Decker, Saarbrücken, Feburar 2016

Der Autor des Werkes ist Oberstaatsanwalt und aktuell Leiter der Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Hannover. In seiner früheren Tätigkeit als Leiter der IuK-Stelle der Generalstaatsanwaltschaft Celle befasste er sich vornehmlich mit den Themen IT-und Netzwerksicherheit. Aus seiner praktischen Tätigkeit in diesen Bereichen heraus befasste sich der Autor sozusagen von Anfang an mit dem Thema der Internetkriminalität, verfolgte deren Entwicklung und engagierte sich vielfältig in dem Bereich. Seine Erfahrungen nutzt der Autor im vorliegenden Werk, um für Richter, Staatsanwälte, Polizeibeamte und Rechtsanwälte das oft benannte aber wenig verstandene Cybercrime erfassbar und verständlich zu machen.

Der Autor hat es sich insofern zum Ziel gemacht, einen Beitrag zur aus seiner Sicht noch lange nicht abgeschlossen Diskussion rund um die vielen denkbaren Tatbestände des Cybercrime zu liefern und drückt in seinem Vorwort die Hoffnung aus, dass sein Beitrag jedenfalls vom Fachpublikum aufgenommen werde und so die Diskussion anreichern könne. Diese Hoffnung wird sich nach dem Dafürhalten des Rezensenten sicherlich erfüllen, da in der Tat allzu viele Themen im angesprochenen Bereich noch längst nicht ausdiskutiert sind und jeder fundierte Beitrag wie der vorliegende wertvoll ist.

In der Darstellung weicht der Autor bewusst von der üblichen Fachbuchpraxis ab und arbeitet mit verschiedenen Grafiken. Ferner zitiert er vornehmlich im Internet nachschlagbare Quellen, daher viel Rechtsprechung oder online veröffentlichte Studien et cetera und spart die sonstige Fachliteratur zum Thema mehr oder weniger aus. Wie es sich gehört und gerade in einem derart neuen Rechtsbereich wichtig ist, befasst sich Teil eins des Werkes mit Quellen, Herleitungen und Begriffsdefinitionen wobei das Thema der Begriffe vor allem durch den etwa 80 seitigen Glossar am Ende des Werkes abgedeckt wird. Dort sind in der Tat viele und wohl sicherlich auch die meisten Begriffe aus dem Jargon des Rechtsgebietes aufgeführt, beginnend bei der Abofalle über das E-Whoring und die Release-Group bis hin zu Vertipperseiten und Zombies. Der Ansatz ist in jedem Fall zu begrüßen und die Durchsicht des Glossars ist sehr lehrreich. Allerdings wird der Leser durchaus ein gewisses technisches Grundverständnis benötigen, um die im Rahmen dieser Aufbereitung naturgemäß kurz gehaltenen Erläuterungen auch zu verstehen. Indes wird die Lektüre des gesamten Glossars das Verständnis desselben durch schließen einiger einige Wissenslücken wiederum erleichtern.

So gerüstet und ergänzt durch die lichtvollen Ausführungen zur Geschichte des Cybercrime in Kapitel zwei des ersten Teils gelingt es dem Leser schnell sich ein Verständnis für die Formen und Methoden der Internet Kriminalität zu verschaffen. Der Autor erläutert, welche allgemeinen Gefahren in der so genannten dualen Welt lauern und welche Protagonisten (Hacktivisten etc.) hier anzutreffen sind. Ein eigenes Kapitel von 50 Seiten befasst sich mit dem Hacking. Zudem finden sich Kapitel über Malware, Botnetze, missbräuchliche Datenverwertung und Rechtsverfolgung, über den bargeldlosen Zahlungsverkehr sowie Betrug, Irrtum und Schaden im Rahmen der Internetkriminalität. Das Werk setzt sich mit dem Zahlungs- und Warenverkehr, dem Skimming, Phishing und der Untergrundwirtschaft im Onlinehandel auseinander. Das mit dem Internet stetig gewachsene Problem der pornographischen Abbildungen wird auf einigen Seiten angesprochen. In Teil drei des Werkes mit der Überschrift „Ermittlungen gegen das Cybercrime“ hat der Autor sodann eine Materialsammlung für die zu erwartenden Probleme im Rahmen der Ermittlungspraxis angelegt. Dort setzt er zum Beispiel ab Seite 548 auseinander, welche Rechtsprobleme und Möglichkeiten bei der Beschlagnahme von E-Mail Konten im Rahmen der Ermittlungsarbeit zu beachten sind. Er wertet dabei die nicht allzu umfangreiche aber zum Glück existente Rechtsprechung von BGH und Bundesverfassungsgericht aus und folgert daraus abschließend ein dreistufiges Verfahren, das hier einzuhalten wäre. Dadurch soll die Praxis unterstützt werden, der Hoffnung folgend, dass sich in den kommenden Jahren hier noch stärker kriminalistische Methodik entwickeln lässt, die den zukünftigen Umgang mit der Cyberkriminalität verstetigen und erleichtern kann.

Die Zielrichtung des Werkes wie auch seine Ausführung sind absolut begrüßenswert, das Werk stellt einen wertvollen Beitrag für den praktischen Umgang mit der Internetkriminalität dar. Wenn man etwas kritisieren wollte, so wäre es allenfalls die Formatierung, die etwas zu gedrängt geraten ist, um den Text noch gut lesbar zu halten. Umgekehrt erhält man aber für 89 EUR auf knapp 700 Seiten jede Menge Inhalt, das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt daher jedenfalls.
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