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Rechtsanwälte Andrae & Simmer
Rezension: Markenrecht
Ekey / Bender / Fuchs-Wissemann, Markenrecht, 4. Auflage, C.F. Müller 2020
von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Saarbrücken, Januar 2020

Das Werk aus der Reihe der so genannten „Heidelberger Kommentare“, betrifft sowohl das deutsche Markenrecht (welches dem Umfang des Werkes nach klar im Vordergrund steht) als auch das internationale Markenrecht. Insoweit wird zum einen natürlich die Unionsmarke angesprochen. Zum anderen wird aber etwas geliefert, was eine Besonderheit des vorliegenden Markenrechtskommentars darstellt. Es findet sich nämlich ein Kapitel am Ende des Werkes, das in durchaus nennenswertem Umfang das nationale Markenrecht einer ausgewählten Anzahl von Ländern bespricht. Darunter ist eine Reihe von Mitgliedsländern der EU. Es ist aber auch China thematisiert worden, ebenso wie zum Beispiel Japan, Indien, Russland, die Schweiz und USA.

Einen wirklichen Gesetzeskommentar stellt das Werk allein im Hinblick auf das I. Kapitel dar, in welchem das deutsche Markengesetz dargestellt wird. Dieses wird in der üblichen Manier eines Kommentars aufbereitet. Es wird also jeweils der Wortlaut des Gesetzes wiedergegeben und dann zugänglich gemacht; dies durch eine Inhaltsübersicht und eine Angabe der verwendeten Literatur. Hernach wird streng strukturiert und ausgerichtet am Tatbestand eine Kommentierung des Inhaltes der jeweiligen Vorschrift abgeliefert. Insofern stützt sich der Kommentar – was der vom Verlag insofern propagierten Praxisnähe frommt - im Wesentlichen auf Quellen aus der deutschen und internationalen, obergerichtlichen Rechtsprechung und nur in geringem Umfang auf Literaturstimmen. Es ist also kein Werk, das eine Auseinandersetzung mit dem Markenrecht auf tiefgreifend wissenschaftlicher Ebene ermöglichen soll, auch wenn es dazu (zusammen mit anderen Quellen) durchaus herangezogen werden kann. Es ist aber berechtigterweise und durchaus begründet zu erwarten, dass die für den täglichen Bedarf wesentlichen Informationen geliefert werden.

Im Kapitel II wird die Unionsmarke abgehandelt. Das Kapitel ist deutlich kleiner als die Kommentierung zum deutschen Markengesetz umfasst insofern lediglich etwas mehr als 50 Seiten. Es wird hier indes auf eine (im digitalen Zeitalter auch relativ sinnentleerte) Wiedergabe des Textes der Unionsmarkenverordnung verzichtet und so bereits Platz gespart. Die Darstellung dient auch nicht der Besprechung der einzelnen Vorschriften der Unionsmarkenverordnung. Die Darstellung ist aber gleichwohl für die Praxis überaus geeignet und in zielführender Weise eingerichtet. Es wird hier in Manier eines Scripts bzw. eines kurzen Lehrbuchs, einer klaren und dezidierten Gliederung folgend, das Recht der Unionsmarke in fast allen Facetten erläutert.

Die Gliederung enthält dabei in der Praxis übliche Bezeichnungen für die verschiedenen Begriffe und Problemfelder, so dass man schnell zu der gesuchten Stelle findet. So ist zum Beispiel unter der Zwischenüberschrift „Prüfungsgrundsätze des Widerspruchsverfahrens“ unter anderem die Teilunterschrift „Verspätung“ zu finden und mit der Rn. 114 verknüpft. Dort wird auf einer viertel Seite kurz, knackig und informativ dargestellt, inwiefern bei den Folgeinstanzen im Widerspruchsverfahren neuer Vortrag nachgeschoben werden kann oder eben auch nicht. Die Sprache ist klar und eindeutig. Es werden natürlich nicht alle praktisch denkbaren Problemkonstellationen zu diesem Stichwort besprochen. Es wird aber der Kern der Frage erläutert. Allenfalls kann man bemängeln, dass es an weiterführenden Verweisen fehlt. So bezieht sich das Werk an dieser Stelle zum Beispiel nur auf zwei europäische Gerichtsentscheidungen. Es erfolgt kein Verweis auf Verwaltungsregeln oder andere Kommentarliteratur, so dass eine weitergehende Recherche nicht ohne Zwischenschritt möglich ist. Für die schnelle Prüfung in der Praxis genügen die Ausführungen aber in aller Regel durchaus.

Die Darstellung des nationalen Rechts anderer Staaten (Kapitel III) ist (je Staat gesehen) noch etwas kürzer gefasst. Die Darstellung des Markenrechts von England und Wales umfasst zum Beispiel gerade einmal 19 Seiten. Auch hier hält sich die Darstellung (was im Praxiskommentar durchaus akzeptabel erscheint) aber mit umfangreichen Fußnoten zurück und hat daher viel Raum für inhaltliche Informationen, so dass auf diesen wenigen Seiten durchaus viele wichtige Anhaltspunkte geliefert werden. Das Recht der Benutzungs-Marke etwa, wie es nach dem „Common Law“ in England und Wales etabliert ist (so genanntes „law of passing off“), wird zum Beispiel recht umfangreich (in Relation zum Gesamtumfang der Darstellung) besprochen. Man findet die Darstellung in Rn. 45-63. Es wird aber in sehr aufgeräumter und gut erfassbarer Art und Weise dargestellt, worum es hierbei geht, was Schutzgut des Rechts ist, wie eine Verletzungshandlung aussehen kann und wie der folgende Schaden zu betrachten ist.

Die von dem Werk gewählte Darstellungsart des Markenrechts ist für den Praktiker in vielen Situationen sehr nützlich. Gerade das Markenrecht ist ein Rechtsbereich, der auch für den deutschen Juristen häufig internationale Konstellationen mit sich bringt, die juristisch zu bewerten sind. Es sei zum Beispiel nur auf die Schnittstelle des Art. 8 Abs. 4 UMV verwiesen, der es ermöglicht, ein Kennzeichen zur Grundlage eines Widerspruchs zu machen, das nach dem "Recht eines Mitgliedsstaates" der Europäischen Union Schutz genießt. Über dieses „Einfallstor" findet zum Beispiel eben das angesprochene „law of passing off“ Eingang ins Unionsmarkenrecht und kann dort zur Widerspruchsgrundlage gemacht werden. Insofern müssen sich sowohl der Sachbearbeiter beim Amt als auch der deutsche Rechtsanwalt – der die Unionsmarke seines Mandanten verteidigt – über das Recht dieses Mitgliedsstaates (zum Beispiel England und Wales) informieren und auf dessen Basis über den Sachverhalt entscheiden. Deutschsprachige Literatur zu diesen Themen ist rar gesäht. Dass das vorliegende Werk solche Ausführungen liefert, stellt einen besonderen Vorzug desselben dar.

Alles in allem ist der im Format DIN A5 gehaltene und weniger als 1800 Seiten umfassende Kommentar mit 199 € zwar auf den ersten Blick nicht günstig. Er bringt aber entscheidende Werte mit, die durchaus als Grundlage für eine Kaufempfehlung ausreichen.
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