Rezension Zivilrecht: Gewerblicher Rechtsschutz
Cepl / Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 1. Auflage, C.H. Beck 2015
von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken, März 2015
In der Reihe der Beck’schen Gesetzeskommentare, die an der distinktiven grauen Farbe im Regal leicht zu erkennen und jedem Juristen ein Begriff sind, legen Cepl (Rechtsanwalt) und Voß (Richterin am OLG Düsseldorf) aktuell in erster Auflage ein Kommentarwerk zu den Vorschriften der ZPO vor, das entgegen der üblichen Kommentierungen, die Probleme des Wettbewerbsrechts, Markenrechts, Patentrechts, Designrechts und auch der Verfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz nicht nur am Rande erwähnt, sondern zu seinem Hauptthema erhebt.
Mit diesem einleitenden Satz ist das Werk auch schon fast abschließend beschrieben. Im Aufbau entspricht es den Grundsätzen, die in allen Gesetzeskommentaren aus dem Hause C.H. Beck bekannt sind. Insbesondere wird zunächst die jeweilige Norm dargestellt und nach einer Inhaltsübersicht folgt eine fein gegliederte, mit treffenden Überschriften und hervorgehobenen Schlagworten durchsetzte und von einem umfassenden Fußnotenapparat, der auf die höchstrichterliche Rechtsprechung Bezug nimmt, begleitete Kommentierung. Diese Kommentierung folgt der Struktur der Paragraphen in ihrem Aufbau und bespricht die jeweiligen Absätze und Tatbestandsmerkmale ihrer Reihe nach, so dass die gesuchte Stelle, sehr schnell aufgefunden werden kann. Unterstützt wird dies durch das umfangreiche Sachverzeichnis am Ende des Buches.
Das vorstehende Beispiel sollte illustriert haben, dass das Werk in der Tat auf den angedachten Zweck zugeschnitten ist. Der Praktiker kann sich hier im schnellen Zugriff auf Lösungen zu den Problemen in der prozessualen Umsetzung von Fragestellungen aus dem gewerblichen Rechtsschutz verschaffen. Zwar existieren, wie auch der Verlag im Rahmen der Programminformation konstatiert, bereits für einzelne Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes spezielle verfahrensrechtliche Darstellungen. Das vorliegende Werk ist aber die erste schutzrechtsübergreifende Darstellung und daher von eigenem, besonderem Wert.
Die Besonderheit des Werkes liegt insofern nicht in seinem Aufbau sondern, wie der Titel bereits vermuten lässt, in seiner der inhaltlichen Ausrichtung. So wird zum Beispiel den Besonderheiten des gewerblichen Rechtsschutzes bereits im Rahmen der Besprechung des § 3 ZPO Rechnung getragen. In der Regel geht es, was den gewerblichen Rechtsschutz von so manchem anderen zivilrechtlichen Rechtsgebiet unterscheidet, in der Hauptsache meist um unbezifferte Streitgegenstände, deren Wert entsprechend nach billigem Ermessen zu schätzen ist. Erwartbar umfangreich ist die Kommentierung zu § 3 ZPO mit 240 Randziffern zwischen den Seiten 24 und 69 ausgefallen. Dabei wird nach ein paar Randziffern, die sich mit den allgemeinen Grundsätzen der Streitwertbestimmung befassen, die auch in anderen ZPO-Kommentaren zu finden sind, schon ab Rz. 18 auf die Einzelfragen des gewerblichen Rechtsschutzes (Abmahnkosten, Klagehäufung (insbesondere Auswirkungen der TÜV Rechtsprechung), Stufenklage, Veröffentlichungsbefugnis et cetera) eingegangen. Danach folgen eigene Abschnitte für Patentstreitsachen, Arbeitnehmererfinderstreitsachen, Gebrauchsmusterstreitsachen, Sortenschutzsachen, Kennzeichenrechtsstreiten, Designstreitsachen und Wettbewerbsverfahren. Ist der Benutzer zum Beispiel auf der Suche nach dem richtigen Streitwert im Hinblick auf eine irreführende Wettbewerbshandlung, wird er unter Rn. 222 fündig. Dort ist klargestellt, dass die Streitwerte sehr variieren und gewöhnlich bei 5000 EUR beginnend bis zu mehreren 100.000 EUR reichen können. Aus der kaum überschaubaren Masse der möglichen Fälle (die das Werk schlechterdings nicht abdecken kann), hat der hier kommentierende Schilling drei Bereiche exemplarisch herausgegriffen, um dem Benutzer jedenfalls ein Gefühl dafür zu geben, wie die Streitwerte hier bestimmt werden und ausfallen können. Er befasst sich konkret mit Allein- oder Spitzenstellungswerbungen, Testsiegerwerbung und der Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG. Wo möglich werden konkrete Streitwerte benannt, ansonsten zumindest tatbestandliche Anhaltspunkte geliefert, nach denen eine treffende Schätzung nach billigem Ermessen erfolgen kann.
Mit einem Kaufpreis von 199 EUR sind die insgesamt 1421 Seiten des Werkes absolut angemessen bezahlt. Das Werk hat das Potenzial, sich in den Bibliotheken der Praktiker des gewerblichen Rechtsschutzes in den kommenden Jahren einen festen Platz zu erarbeiten. Aufgabe der Autoren und Herausgeber wird es in Zukunft sein, das Werk aktuell zu halten; das vorliegende Werk gibt indes keinen Anlass daran zu zweifeln, dass ihnen dies auch gelingen wird. Alles im allem ist dem Buch eine klare Empfehlung auszusprechen.